Kein unbegleiteter Hafturlaub mehr für Verwahrte
Der Bundesrat will keinen unbegleiteten Hafturlaub mehr für verwahrte Straftäter. Im Jahr 2016 kam es während eines Hafturlaubs zum Seefeld-Mord.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will mehr Sicherheit im Straf- und Massnahmenvollzug.
- Konkret soll es keinen unbegleiteten Hafturlaub für Verwahrte mehr geben.
- Sie sollen nur noch in Begleitung von Sicherheitspersonal nach draussen dürfen.
Für verwahrte Straftäterinnen und Straftäter soll es künftig keinen unbegleiteten Hafturlaub mehr geben. Dies beantragt der Bundesrat dem Parlament, um für mehr Sicherheit im Straf- und Massnahmenvollzug zu sorgen.
Die im Gesetz vorgesehenen Urlaube für Verwahrte im geschlossenen Vollzug soll es weiterhin geben.
Die Betroffenen sollen aber nur noch in Begleitung von Sicherheitspersonal nach draussen dürfen, wie der Bundesrat zur am Mittwoch verabschiedeten Botschaft ans Parlament schreibt.
Seefeld-Mord während Hafturlaub
Auch das Jugendstrafrecht will der Bundesrat anpassen. Ab 16-jährige Jugendliche, die einen Mord begangen haben, sollen direkt nach dem Vollzug ihrer Freiheitsstrafe verwahrt werden dürfen, wenn sie die Gesellschaft weiterhin ernsthaft gefährden.
Hintergrund sind tragische Fälle wie der Seefeld-Mord: Während seines Hafturlaubs hatte ein Schweizer im Jahr 2016 eine Gewalttat verübt. Er nutze seine wenigen Stunden in Freiheit, um zu fliehen. Zusammen mit einem Komplizen tötete er auf der Flucht im Zürcher Seefeld einen 41-jährigen Mann.