Keine gesetzlichen Grundlagen für Kesb-Gutachten
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat lehnt ein Gesetz für qualitative Standards bei Kesb-Gutachten ab.
- Der Ständerat folgt damit der Empfehlung des Bundesrats.
Eine gesetzliche Grundlage für qualitative Standards bei Gutachten zum Kinder- und Erwachsenenschutz (Kesb) ist vom Tisch. Im Gegensatz zum Nationalrat will der Ständerat nichts davon wissen. Schlechte Gutachten liessen sich auch durch eine gesetzliche Verankerung von Qualitätsstandards nicht verhindern.
Der Ständerat hat eine entsprechende Motion aus den Reihen der grünliberalen Fraktion am Montag diskussionslos abgelehnt. Damit ist er dem Bundesrat gefolgt. Der Nationalrat hatte der Forderung im Dezember 2020 mit 124 zu 60 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt. Damit ist das Geschäft erledigt.
Der Bundesrat war gegen die Motion, weil er keinen zusätzlichen Handlungsbedarf auf Bundesebene sah. Die Auswahl der geeigneten Behördenmitglieder sowie deren Aus- und Weiterbildung sei Sache der Kantone. Auch wenn man nationale Standards einführe, garantiere dies noch lange nicht, dass jedes Gutachten diese erfülle. So begründete Philippe Bauer (FDP/NE) die ablehnende Haltung der vorberatenden Kommission.
Qualität stark von der Fachperson abhängig
Motionär Beat Flach (GLP/AG) hatte das Anliegen im Nationalrat damit begründet, dass die Qualität der Gutachten sehr unterschiedlich sei. Dies sei auch stark von der Fachperson abhängig. Der Markt sei klein, es gebe nur wenige Gutachter. Der Schaden könne aber gross sein.
Die Gutachten seien immer eine zentrale Entscheidungsgrundlage für die Behörden, etwa bei Platzierungsentscheiden oder Entscheiden zur elterlichen Fürsorge. Deshalb müsse deren Qualität gut sein. Insofern seien gesetzliche Bestimmungen für die Erstellung von Gutachten notwendig.