Eigenmietwert

Kommission will Eigenmietwert von Wohneigentum komplett abschaffen

Keystone-SDA
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Bern,

Hausbesitzer sollen auch bei Zweitwohnungen den Eigenmietwert nicht mehr in der Steuererklärung angeben müssen. Das will eine Nationalratskommission.

Wohneigentum
Die seit mehr als einem Jahr rückläufigen Zinssätze in der Schweiz ziehen erneut Käufer auf den Immobilienmarkt an. (Symbolbild) - Valuu

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Nationalratskommission will den Eigenmietwert von Wohneigentum komplett abschaffen.
  • Eine Minderheit ist gegen die Befreiung der Zweitwohnungen vom Eigenmietwert.
  • Der Systemwechsel beim Eigenmietwert scheiterte schon zweimal an der Urne.

Wer ein Haus besitzt, soll künftig beim Ausfüllen der Steuererklärung auch bei Zweitwohnungen den Eigenmietwert nicht mehr angeben müssen. Das will die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats.

Wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten, hält die WAK-N an einem Systemwechsel bei der Besteuerung des Eigenmietwerts von Wohneigentum fest. Eine Minderheit ist gegen die Befreiung der Zweitwohnungen vom Eigenmietwert.

Der Ständerat hatte im Herbst 2021 beschlossen, auf eine Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts einzutreten. Er wollte aber, dass selbstbewohnte Zweitliegenschaften sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene wie bis anhin versteuert werden. Ebenso die Einnahmen aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften.

Zweitwohnung
Das Zweitwohnungsgesetz entfaltet seine Wirkung. Der Flächenverbrauch von Zweitwohnungen hat in den vergangenen Jahren abgenommen. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Um den Kantonen entgegenzukommen, will die WAK-N weiterhin eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen neu in der Bundesverfassung verankern. Denn ein Systemwechsel beim Eigenmietwert auch bei Zweitwohnungen würde vor allem Tourismuskantonen Steuerausfälle bescheren.

Auf einen Teil von früheren Forderungen verzichtet die WAK-N. Sie nähert sich damit laut der Mitteilung der Parlamentsdienste der Position des Ständerats an.

Der Systemwechsel scheiterte bereits zweimal an der Urne

Der Systemwechsel beim Eigenmietwert ist ein heisses Eisen und scheiterte schon zweimal an der Urne und mehrfach im Parlament.

In der Ständeratsdebatte von Herbst 2021 sagte Pirmin Bischof (Mitte/SO) namens der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S): die Besteuerung des Eigenmietwerts sei etwas, das in der Bevölkerung nicht verstanden werde. Diese Kommission hatte die Vorlage ausgearbeitet.

Der Nationalrat beschloss im vergangenen Herbst, die Vorlage zurück in die WAK-N zu schicken, das Fuder sei überladen. Damit sei keine Volksabstimmung zu gewinnen. Nun hat eine Subkommission der WAK-N den Entwurf überarbeitet. Der Nationalrat beugt sich in der Sommersession über die neuen Anträge der Kommission.

Kommentare

User #1714 (nicht angemeldet)

Die besteuerung erfolgt nach wirtschaftlicher leistungsfähigkeit. Eine variante könnte sein, dass alle wohnkosten den steuern abgezoger werden. Somit könnte ein mieter für seine 4.5 zimmerwohnug fr. 30‘000 pro Jahr abziehen und der eifentümer fr. 20‘000 für hypohzins, unterhalt und versicherung. Und voilà, wären eir anstatt bei einer fiktiven einkommensaufrechnung bei einem kleineren abzug :-)

User #5859 (nicht angemeldet)

Keine Abzüge aber nur wenn dies für alle Schuldzinsabzüge gilt, egal ob Eigenheimbesitzer oder Mieter mit geleastem 80.000 Fr Mercedes in der Garage. Ansonsten Eigenmietwert bestehen lassen und fiktive Steuern auch für nicht Eigenheimbesitzer. Wenn schon denn schon, bedingungslos ,jedem ein fiktives nicht existierendes Einkommen anhängen äh!

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