Eigenmietwert

Abschaffung von Eigenmietwert: Durchbruch in Bundesbern

Nikolaus Führmann
Nikolaus Führmann

Bern,

National- und Ständerat nähern sich in der Diskussion um den Eigenmietwert an. Die Entscheidung zur Abschaffung könnte in der Wintersession fallen.

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Im Ringen um den Eigenmietwert deutet sich eine Lösung an. (Symbolbild) - Keystone

Die Pläne, der Eigenmietwert in der Schweiz abzuschaffen, nehmen konkrete Formen an. Nach jahrelangem Ringen zeichnet sich ein Durchbruch ab: Der Nationalrat hat sich für einen vollständigen Systemwechsel ausgesprochen.

Wie «20 Minuten» berichtet, hat die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerats einen Kompromiss mit dem Nationalrat gefunden. Die Ständeratskommission will nun den Eigenmietwert auch bei Zweitwohnungen abschaffen.

Gleichzeitig soll eine besondere Liegenschaftssteuer für Zweitwohnungen eingeführt werden. Damit sollen die Bedenken der Tourismuskantone ausgeräumt werden, die einer Abschaffung ohne Kompensation skeptisch gegenüberstanden.

Vollständiger Systemwechsel in Sicht?

Laut «Blick» hat sich die Wirtschaftskommission des Ständerats mit 9 zu 4 Stimmen für einen vollständigen Systemwechsel ausgesprochen. Die Bedingung dafür sei, dass für Kantone gleichzeitig die Möglichkeit zur Erhebung einer Objektsteuer auf Zweitwohnungen geschaffen werde.

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Der Eigenmietwert könnte schon könnte in der Wintersession abgeschafft werden. (Symbolbild) - Keystone

Der Nationalrat hatte bereits im September 2024 über die Vorlage zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung beraten. Wie der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) auf seiner Website mitteilt, folgte der Nationalrat vollumfänglich den Anträgen der vorberatenden Kommission.

Nationalrat ändert Schuldzins-Linie

Der Nationalrat unterstützte den generellen Systemwechsel, also die Abschaffung der «Eigenmiete» auch für Zweitwohnungen. Zudem wich er bei der Frage des privaten Schuldzinsabzugs von seiner bisherigen Linie ab.

Statt Abzug für private Schuldzinsen bis zu 40 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge unterstützt der Nationalrat nun einen quotal-restriktiven Abzug. Dieser richtet sich nach der Quote von unbeweglichem Vermögen zum Gesamtvermögen, ohne selbstgenutztes Wohneigentum.

Der HEV Schweiz merkt kritisch an, dass eine solche Regelung administrativ aufwendig sei. Sie betreffe alle Steuerpflichtigen, nicht nur selbstnutzende Immobilieneigentümer.

Ständerat hält an Position zum Eigenmietwert fest

Die Ständeratskommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) schloss laut HEV Schweiz Ende 2023 ihre Beratungen zum Bundesgesetz zur Wohneigentumsbesteuerung ab. Sie empfahl dem Rat, an dem bereits 2021 gefassten Beschluss zur Abschaffung der «Eigenmiete»-Steuer vollumfänglich festzuhalten.

Findest du, dass der Eigenmietwert vollständig abgeschafft werden sollte?

Die Kommission beantragte dem Ständerat, an Beschlüssen hinsichtlich des privaten Schuldzinsabzugs von maximal 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge festzuhalten. Selbes gelte für die Ausklammerung der Zweitwohnungen.

Der HEV Schweiz begrüsst, dass die Kommission erneut ein klares Zeichen für eine verfassungs- und systemkonforme Umsetzung setzt. Das Geschäft könnte damit in der Wintersession bereinigt werden.

Ent- oder Belastung?

Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen für Wohneigentümer in der Schweiz. Er wird als steuerbares Naturaleinkommen versteuert, die Abschaffung wird seit Jahren diskutiert.

Befürworter sehen darin eine Entlastung für Wohneigentümer. Kritiker befürchten Steuerausfälle.

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