Medizinal-Cannabis kann künftig einfacher verschrieben werden
Künftig können Patienten Cannabis-Arzneimittel einfacher von Ärztinnen und Ärzten beziehen. Der Ständerat hat eine entsprechende Gesetzesanpassung angenommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ärztinnen und Ärzte können Cannabis-Arzneimittel künftig direkt auf Rezept verschreiben.
- Bisher mussten sie vorher eine Ausnahmebewilligung beim BAG einholen.
- Der Ständerat nahm die Gesetzesanpassung am Montag einstimmig an.
Wer auf Cannabis-Arzneimittel angewiesen ist, kann dieses künftig einfacher von der Ärztin oder dem Arzt beziehen. Das Parlament hat einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes zugestimmt.
Demnach können Ärztinnen und Ärzte Cannabis-Arzneimittel künftig direkt auf Rezept verschreiben. Sie bleiben verpflichtet, Behandlungen dem BAG zu melden. Heute müssen sie vor einer Verschreibung eine Ausnahmebewilligung beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) einholen. Das erschwert den Zugang für Patienten und verzögert die Therapie, wie Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG) am Montag im Ständerat sagte.
Der Ständerat nahm die Gesetzesanpassung am Montag einstimmig an. Der Nationalrat stimmte bereits in der Wintersession zu. Er ergänzte gegenüber der bundesrätlichen Vorlage, dass beim Monitoring durch das BAG insbesondere auch Daten zu den Nebenwirkungen erhoben werden sollen. Der Ständerat ist mit diesem Zusatz einverstanden.
Anbau und Co. auch geregelt
Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung. In der Gesetzesänderung geregelt werden auch der Anbau, die Herstellung, die Verarbeitung und der Handel von medizinisch genutztem Cannabis. Als Bewilligungsbehörde ist Swissmedic vorgesehen. Wer die Cannabisarzneimittel bezahlt, ist in dem Gesetz nicht geregelt.