Mit Nein zum Covid-Gesetz droht Chaos um neue Entscheide
Im Juni entscheidet die Bevölkerung über das Covid-Gesetz. Offiziell nur über die «Version» vom September 2020. Doch die Ausgangslage hat kuriose Konsequenzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Gegen das Covid-Gesetz wurde das Referendum ergriffen, im Juni wird darüber abgestimmt.
- Doch ein Nein zum Gesetz hätte chaotische Konsequenzen für die Schweiz.
- Unter anderem stünden die Härtefallmassnahmen auf der Kippe.
Für die «Freunde der Verfassung» ist der Fall klar: Das Covid-Gesetz, welches Details zum Umgang mit der Pandemie regelt, ist verfassungswidrig. Dieser Ansicht sind zahlreiche Bürgerinnen und Bürger.
Innert kurzer Zeit sammelte die erst im August gegründete, staatskritische Gruppe 90'000 Unterschriften. Damit verbuchen die Aktivisten den Erfolg, dass die Bevölkerung am 13. Juni über den umstrittenen Corona-Erlass entscheiden kann.
Separate Referenden für verschiedene Gesetzesfassungen
Nur: Worüber entscheidet das Stimmvolk eigentlich genau? Selbst im Bundeshaus ist das vielen nicht ganz klar. Denn seit der Lancierung des Referendums kam es zu Anpassungen des Gesetzes. Und in der aktuellen Frühlingssession dürften noch weitere Massnahmen Eingang ins Regelwerk finden.
So möchte etwa die Ratsrechte festschreiben, dass Restaurants am 22. März öffnen dürfen. Oder, dass die wissenschaftliche Corona-Task-Force die Entscheide des Bundesrats nicht mehr kommentieren darf.
Die Bundeskanzlei stellt auf Anfrage von Nau.ch erstmals klar: Gegenstand der Abstimmung ist die Vorlage vom 25. September 2020. «Die Änderung vom Dezember untersteht separat dem Referendum, ebenso die Änderungsvorlage, die in der laufenden Session behandelt wird», sagt Sprecher Urs Bruderer.
Gesetzesänderungen würden wegfallen
Dennoch: Sollte die Bevölkerung das Covid-Gesetz ablehnen, fielen auch «neue» Regeln weg. «Da der Grunderlass bei einer Ablehnung in der Volksabstimmung wegfallen würde, könnten die Änderungen ebenfalls nicht mehr weiterbestehen, da sie sich auf den Grunderlass beziehen», erklärt Bruderer.
Für Gegner der aktuellen Corona-Politik führt das zu einer verzwickten Situation. Einerseits möchten sie dem Bundesrat mit einem Nein einen Denkzettel verpassen. Andererseits könnten damit Regeln wegfallen, die sie eigentlich begrüssen. So etwa einen möglichen Maulkorb für die Task Force.
Umgekehrt könnte die kuriose Ausgangslage auch für Linke ein Dilemma darstellen. Denn sie hätten mit einem Nein die Chance, womöglich unliebsame Regelungen der Bürgerlichen zu versenken. Gleichzeitig fielen aber auch «erwünschte» Regelungen weg.
Covid-Gesetz Mitte September ausser Kraft
Im Falle eines Neins würde das Monstergesetz nämlich am 25. September 2021 ausser Kraft treten. «Damit würde die gesetzliche Grundlage für die darauf abgestützten Unterstützungsleistungen entfallen», so Bruderer von der Bundeskanzlei.
Konkret geht es unter anderem um die Vereinfachung der Kurzarbeit, die Härtefallhilfen für Unternehmen oder die Unterstützung von Kultur und Sport. Um diese fortführen zu können, «müssten Bundesrat und Parlament zuerst eine neue Gesetzesgrundlage schaffen».
Die nächsten drei Wochen werden zeigen, in welche Richtung sich das Gesetz bewegt. Unabhängig davon dürfte aber auch die weitere Entwicklung der Fallzahlen und der daran gekoppelten Massnahmen einen massiven Einfluss auf die Stimmabsichten haben.