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Nationalrat berät über Beschleunigung der Energiewende

Keystone-SDA
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Bern,

Um die Energiewende voranzutreiben, sollen die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energie beschleunigt werden.

Klimaschutz-Gesetz
Erneuerbare Energien in der Schweiz. (Symbolbild) - Depositphotos

Damit die Energiewende Fahrt aufnehmen kann, sollen die Planungs- und Bewilligungsverfahren für Wasser-, Solar- und Windkraftwerke beschleunigt werden. Der Nationalrat berät am Donnerstagvormittag als Erstrat den sogenannten Beschleunigungserlass.

Weil die Nachfrage nach Strom in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird und die Importmöglichkeiten begrenzt sind, wollen Bundesrat und Parlament den inländischen Kraftwerkausbau forcieren. Das Ziel ist ein Ausbau der erneuerbaren Energien, um die Versorgungssicherheit insbesondere im Winter zu verstärken.

Die Umsetzung der Energiestrategie 2050 läuft. Zentral dabei ist der Mantelerlass, den das Parlament im Herbst verabschiedet hat und der voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft treten wird. Weiter haben die Räte Vereinfachungen bei der Bewilligung von grossen Fotovoltaik- und Windenergieanlagen beschlossen – die beiden «Express»-Vorlagen. Ergänzend dazu steht nun eine weitere Vorlage bereit, die den befristeten Wind- und den Solarexpress ablösen soll.

Mit dem Beschleunigungserlass will der Bundesrat das Energiegesetz dahingehend ändern, dass die Verfahren für die Planung und den Bau grosser Kraftwerke für erneuerbare Energien gestrafft werden. Konkret sollen Solarkraftwerke, Windparks und Wasserkraftwerke von nationalem Interesse schneller geplant und bewilligt werden können.

Gemeinden sollen früh einbezogen werden

Der Bundesrat will ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren für Solar- und Windenergie. Der Standortkanton allein soll den Bau von Anlagen sowie Erweiterungen und Erneuerungen bewilligen und auch jene Bewilligungen aussprechen, die heute die Gemeinde erteilt. Die Gemeinden sollen früh ins Verfahren einbezogen werden.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) hat sich im Vorfeld der Debatte klar hinter die Vorlage gestellt und diese am Ende mit 18 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen. Die SVP will das Geschäft an den Bundesrat zurückweisen. Ein Einzelantrag aus dem gleichen Lager verlangt Nichteintreten auf die Vorlage.

Im wahrscheinlichen Fall einer Ablehnung dieser Anträge wird die grosse Kammer über verschiedene Änderungswünsche ihrer Kommission beraten. Mit knappem Mehr beantragt die Urek-N, ausdrücklich ins Gesetz zu schreiben, dass die Kantone eine Zustimmung der Standortgemeinden zur Voraussetzung für eine Bewilligung einer Anlage im beschleunigten Verfahren machen können.

Verschiedene Minderheiten fordern noch weiter gehende Mitbestimmungsrechte für Standortgemeinden. Diese sollen bis zu einer obligatorischen Volksentscheidung gehen.

Bewilligungsverfahren für Wasserkraftwerke beschleunigen

Nach Ansicht der Urek-N soll die Entscheidung, das ordentliche Bewilligungsverfahren anzuwenden, zudem bei den Projektanten von Solar- und Windenergieanlagen liegen und nicht bei der Bewilligungsbehörde.

Auch die Bewilligungsverfahren für Wasserkraftwerke möchte die Nationalratskommission beschleunigen. Die Kantone sollen ein konzentriertes Verfahren für die Konzessionserteilung und die Nutzungsplanung einführen. Sie können nach Plänen der Urek-N dabei frei bestimmen, welche kantonale oder kommunale Behörde für dieses Verfahren zuständig ist.

Beim Baubewilligungsverfahren soll es keine Änderungen geben. Es soll zudem weiterhin möglich bleiben, die ordentlichen Planungs- und Konzessionsverfahren anzuwenden.

Der Nationalrat wird über verschiedene Minderheitsanträge entscheiden. Nach Wunsch von SVP- und FDP-Vertreterinnen und -Vertretern soll das Verbandsbeschwerderecht bei Projekten von nationalem Interesse eingeschränkt werden. Einerseits soll dieses nur noch für Organisationen mit über 50'000 Mitgliedern gelten. Andererseits sollen die Organisationen nicht mehr berechtigt sein, dieses Recht an ihre regionalen Unterorganisationen zu delegieren.

Es folgen weitere Vorlagen zur Energieversorgungssicherheit

Zu reden geben werden auch Anträge aus den Reihen der SVP- und FDP-Fraktion, den Bau von neuen Kernkraftwerken unter gewissen Voraussetzungen zu ermöglichen. Nur so gewinne die Schweiz Zeit für die Planung und den Bau neuer Grosskraftwerke, so die Argumentation. Bei der Beratung des Mantelerlasses waren solche Anträge gescheitert. Spannend wird sein, ob der neu zusammengesetzte Nationalrat zu einem anderen Schluss kommen wird.

Dem Beschleunigungserlass werden in den nächsten Jahren weitere Vorlagen zur Energieversorgungssicherheit folgen. Dabei geht es unter anderem um die Verstetigung der Ende 2026 auslaufenden Winterreserveverordnung. Offen ist auch ein mögliches Stromabkommen mit der EU.

Zudem wird der Bundesrat voraussichtlich 2024 für eine Vorlage zur Beschleunigung des Netzausbaus die Vernehmlassung eröffnen. Denn ein Kraftwerk dient niemandem, wenn kein Anschluss vorhanden ist oder die Netzkapazitäten nicht ausreichen, um die Energie abzutransportieren und zu verteilen.

Kommentare

Farukli

Da wird wieder einmal Sinnlos debattiert! Ohne neue Kernkraftwerke kann der Energiebedarf nicht effizient und sicher gedeckt werden!

User #1508 (nicht angemeldet)

Man müsste diese stoppen. Mit Flatterstrom lässt sich eine Schweiz mit 9 Millionen Einwohner nicht mit Elektrizität versorgen. Müsste man nicht nur über die Grenze schauen wie teuer und nicht versorgungssicher die sogenannte Energiewende in DE die Menschen belastet?

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