Nationalrat gegen umfassenden Medienartikel in der Verfassung
Der Nationalrat will keinen Verfassungsartikel, wonach der Bund neben Radio und Fernsehen auch Presseunternehmen direkt fördert. Er hat als Zweitrat eine entsprechende parlamentarische Initiative abgelehnt.
Zur vom Ständerat unterstützten Initiative sagte der Nationalrat am Dienstag mit 84 zu 76 Stimmen Nein. 31 Ratsmitglieder enthielten sich der Stimme. Der Vorstoss ist damit vom Tisch.
Einen «Medienartikel» in der Verfassung vorgeschlagen hatte der frühere Ständerat Filippo Lombardi (Mitte/TI) in der 2018 eingereichten Initiative. Dieser sollte sämtliche Sparten umfassen und technologieneutral formuliert sein.
Befürworter im Ständerat hatten mit der Zeitungskonzentration und neuen Technologien argumentiert. Die Gegner - namentlich FDP und SVP - hatten entgegnet, dass die Medienförderung ohne Verfassungsartikel umgesetzt werden könne. Damals diskutierte das Parlament über das im Februar an der Urne abgelehnte Gesetzespaket für die Medienförderung.
Der Nationalrat gab der Initiative nun aber auf Antrag der Kommissionsmehrheit keine Folge. Es gebe keine wesentlichen Gründe für eine Anpassung, sagte Kurt Fluri (FDP/SO). Nach dem Nein zur Medienförderung müsse sich erst einmal zeigen, wo bei der im Februar abgelehnten Vorlage der Stein des Anstosses gelegen habe.
Katja Christ (GLP/BS) forderte namens der befürwortenden Minderheit ein Update des rund 40-jährigen Medienartikels in der Verfassung. Nötig sei eine «technologieneutrale» zeitgemässe Formulierung. Über welchem Kanal ein Artikel gelesen, gehört oder gesehen werde, sei nicht relevant. Es müsse allein um den Inhalt gehen.