Nationalrat genehmigt Jahresberichte von Aufsichtskommissionen
Das Wichtigste in Kürze
- 2020 wurde mit der Aufarbeitung der Massnahmen zur Bewältigung der Pandemie begonnen.
- Dabei werden von den Prüfungskommissionen sämtliche Departemente unter die Lupe genommen.
- Laut der GPK-N ist der Bundesrat bezüglich Anwendung von Notrecht rechtmässig vorgegangen.
Der Nationalrat hat am Donnerstag den Jahresbericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) und der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) zur Kenntnis genommen. Die GPK kam in einer Untersuchung etwa zu folgendem Schluss: Es gebe derzeit «keine Hinweise auf eine unrechtmässige Anwendung von Notrecht durch den Bundesrat».
Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte haben 2020 mit der Aufarbeitung der Massnahmen des Bundesrats zur Bewältigung der Corona-Pandemie begonnen.
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) hat den Jahresbericht Ende Januar veröffentlicht. Sie könne zwar noch keine abschliessende oder umfassende Bewertung vornehmen, heisst es im Jahresbericht. Zum Thema Rechtmässigkeit der Anwendung von Notrecht könne aber derzeit festgehalten werden, dass der Bundesrat rechtmässig vorgegangen sei.
Die Geschäftsprüfungsdelegation ihrerseits befasste sich im vergangenen Jahr etwa mit der Crypto-Affäre, wie GPDel-Präsident Alfred Heer (SVP/ZH) ausführte. Der Bericht bestätigte die Vorwürfe, wonach die Schweiz mit den Geräten gewissermassen Spionage mitbetrieben hat. Für dieses Geschäft führte die GPDel gemäss Heer 17 Sitzungen durch.