Nationalrat ist für Lizenzpflicht für Lieferwagen im Grenzverkehr
Der Nationalrat beschloss eine Herabsetzung der Lizenzpflicht von Güterfahrzeugen von 3,5 Tonnen auf 2,5 Tonnen. Nun soll der Ständerat entscheiden.

Für Lieferwagen ab zweieinhalb Tonnen sollen Strassentransporteure künftig eine Lizenz beantragen müssen. Bisher ist eine Lizenz erst bei Güterfahrzeugen ab dreieinhalb Tonnen nötig. Es soll aber Ausnahmen geben.
Der Nationalrat hat am Dienstag Änderungen des Bundesgesetzes über die Zulassung als Strassentransportunternehmen in der Gesamtabstimmung mit 191 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.
Mit der Revision will der Bundesrat den grenzüberschreitenden Güterverkehr auf der Strasse konkurrenzfähiger gestalten und mit der EU in Einklang bringen. Dafür schlägt er eine Lizenzpflicht auch für 2,5-Tonnen-Lieferwagen von Unternehmen vor, welche diese Transporte anbieten. Mit der neuen Regelung würden für Lieferwagen- und Lastwagentransporteure gleich lange Spiesse geschaffen, argumentiert die Landesregierung.
Über Eintausend Schweizer Unternehmen betroffen
In der Schweiz wären von dem Schritt etwa tausend Firmen zusätzlich betroffen, wie es in der Botschaft zur Gesetzesänderung heisst. Bis anhin brauchen demnach etwas über 7000 Transportunternehmen im grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehr eine Lizenz.
Der Nationalrat verankerte explizit im Gesetz, dass Lieferwagen für nicht transportorientierte Tätigkeiten, wie etwa der Transport von Gütern für Servicedienstleistungen oder Ersatzteile, nicht von der Zulassungspflicht betroffen sind. Auch für die gewerbsmässige Güterbeförderung in der Schweiz soll keine Zulassungsbewilligung notwendig sein.
Schritt nötig wegen EU-Mobilitätspaket
Nötig werden die Anpassungen wegen des «Mobilitätspakets» der EU mit neuen Vorschriften für den grenzüberschreitenden Transport von Personen und Gütern. Mit der Lizenzpflicht soll sichergestellt werden, dass im Strassentransport Unternehmen tätig sind, die zuverlässig, finanziell leistungsfähig und fachlich geeignet sind.
Eine Anpassung bei der Kontrolle von Briefkastenfirmen soll zudem verhindern, dass Unternehmen mit der Gründung solcher Unternehmen das Schweizer Kabotageverbot unterlaufen, also das Verbot des Transports von Ort zu Ort im Inland. Zudem soll sie Dumping bei Sozial- oder Technikstandards den Riegel schieben.