Nationalrat will Aktionsplan gegen LGBTQ-feindliche Hassverbrechen
Laut Nationalrat soll der Bundesrat Massnahmen zur Unterstützung und zum Schutz von Opfern von LGBTQ-feindlichen Gewaltverbrechen treffen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat hat ein entsprechendes Postulat mit 105 zu 64 Stimmen angenommen.
- Der Bundesrat erhält damit den Auftrag, einen nationalen Aktionsplan auszuarbeiten.
Der Bundesrat soll mit einem nationalen Aktionsplan Massnahmen zur Unterstützung und zum Schutz von Opfern von LGBTQ-feindlichen Gewaltverbrechen treffen. Dieser Meinung ist der Nationalrat. Er hat ein entsprechendes Postulat deutlich angenommen.
Mit 105 zu 64 Stimmen bei 16 Enthaltungen stimmte die grosse Kammer am Mittwoch für den Vorstoss von Angelo Barrile (SP/ZH). Damit erhält der Bundesrat den verbindlichen Auftrag, einen nationalen Aktionsplan auszuarbeiten.
«Alle eineinhalb Wochen werden Menschen in der Schweiz angegriffen, weil sie queer sind», gab Barrile zu bedenken. Es passiere heute zu wenig, um solche Verbrechen zu verhindern. Das Vorgehen der Behörden sei teilweise «total unkoordiniert».
Schweizweiter Aktionsplan soll Abhilfe schaffen
Ein schweizweiter Aktionsplan soll deshalb Abhilfe schaffen. Dieser soll beispielsweise den Zugang zu Opferhilfe und Rechtsmitteln für Betroffene erleichtern sowie präventive Massnahmen zur Verminderung sowohl von Gewalt als auch von feindlichen Einstellungen gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans und queere Personen beinhalten.
Die Erarbeitung und Umsetzung soll gemäss Motionstext in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden sowie zusammen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Expertinnen erfolgen und sich an bestehenden nationalen Aktionsplänen orientieren. Die vom Volk im Februar 2020 angenommene erweiterte Anti-Rassismus-Strafnorm reicht laut Barrile nicht.
Obwohl sich der Bundesrat nach eigenen Angaben der Problematik steigender Fälle von LGBTQ-feindlichen Hassverbrechen bewusst ist, stellte er sich gegen einen nationalen Aktionsplan - insbesondere aus staatspolitischen Gründen. So seien Sensibilisierungs-, Präventions-, Interventions- und Monitoringmassnahmen «sinnvollerweise vor allem auf Gemeinde- und Kantonsebene zu ergreifen, damit sie möglichst lebensnah und wirkungsstark ausgestaltet werden können».
Bevor ein Aktionsplan in Zusammenarbeit ausgearbeitet werde, wolle er die Zuständigkeiten klären, so der Bundesrat. Er kann sich nun an die Arbeit machen.