Die drei in der Schweiz genutzte Gebärdensprachen sollen gesetzlich anerkannt werden. Der Nationalrat hat eine entsprechende Motion angenommen.
Gebärdensprache. (Symbolbild)
Gebärdensprache. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/DPA/ARNE DEDERT

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Entscheid in der grossen Kammer fiel mit 134 zu 32 Stimmen bei 13 Enthaltungen.
  • Damit geht der Vorstoss nun an den Ständerat.
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Der Nationalrat will die drei in der Schweiz genutzten Gebärdensprachen gesetzlich anerkennen. Er hat am Mittwoch eine Motion seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) angenommen. Der Entscheid in der grossen Kammer fiel mit 134 zu 32 Stimmen bei 13 Enthaltungen. Der Vorstoss geht nun an den Ständerat.

Gegenstand der Gesetzes soll neben der Anerkennung und Förderung der Gebärdensprachen auch die Chancengleichheit in den Bereichen Information, Kommunikation, politische Mitwirkung, Dienstleistungen, Bildung, Arbeit, Kultur und Gesundheit sein.

Die Gebärdensprachen seien für Gehörlose weit mehr als ein Hilfsmittel, sagte Lilian Studer (EVP/AG) namens der Kommission. Sie seien Teil der Identität und Kultur. Es handle sich um eine Sprachgemeinschaft, die zur Schweiz gehöre. Studer verwies zudem auf immer noch fortbestehende Diskriminierungen Betroffener. Für ein eigenes Gesetz habe sich die Kommission entschieden, weil die Anerkennung nicht Symbolpolitik bleiben dürfe.

Anna Giacometti (FDP/GR) verwies als zweite Kommissionssprecherin darauf, dass andere europäische Länder die Gebärdensprache längst anerkannt hätten. In der Schweiz dagegen fehlten etwa Rechtsgrundlagen für zweisprachigen Unterricht.

Minderheit aus den Reihen der SVP-Fraktion lehnte Motion ab

Eine Minderheit der WBK-N aus den Reihen der SVP-Fraktion lehnte die Motion ab. Sie fürchtete eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Formen von Behinderungen und wollte eine Lösung im Rahmen des geltenden Rechts. Man unterstütze das Anliegen der Gleichstellung Gehörloser, betonte Verena Herzog (SVP/TG). Ein neues Spezialgesetz sei aber nicht zielführend.

Der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme bereiterklärt, die gesetzliche Anerkennung der Gebärdensprache an die Hand zu nehmen. Die Motion empfahl er zur Annahme. Allerdings möchte er dafür nur das Behindertengleichstellungsgesetz entsprechend ergänzen und kein eigenes Gesetz dafür schaffen. Diesen Weg schlägt die Landesregierung vor, weil er keine personellen und finanziellen Auswirkungen hätte.

Der Schweizerische Gehörlosenbund tritt dagegen seit längerem für ein eigenes Gesetz ein. Denn nur ein solches Gebärdensprachegesetz werde es ermöglichen, die Kultur von gehörlosen Menschen anzuerkennen. Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinschaft der Gehörlosen wohnten am Mittwoch der Debatte bei. Diese wurde von Gebärden-Dolmetscherinnen übersetzt.

Rund 10'000 gehörlose Menschen in der Schweiz benutzen laut Angaben des Bundes eine der drei schweizerischen Gebärdensprachen als Erstsprache: die Deutschschweizer Gebärdensprache, die Langue de signes française und die Lingua dei segni italiana.

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