Nationalrat will Mietende und Selbstständige in der Krise entlasten
Mietende sollen vor Kündigung geschützt und Selbstständige unterstützt werden. Das ist die Devise des Nationalrates. Der Ständerat ist jedoch dagegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat will Mietende vor Kündigung schützen und Selbstständige unterstützen.
- Der Ständerat ist jedoch nicht so grosszügig und lehnt die meisten Vorschläge ab.
- Eine Einigung kann nur zweimal unter Kompromiss erreicht werden.
Der Nationalrat bleibt seinem Kurs treu: Im Rahmen der Differenzbereinigung im Covid-19-Gesetz hielt er daran fest, Mieterinnen und Mieter verstärkt vor Kündigungen zu schützen. Auch bei den Finanzhilfen für Selbstständige ist er grosszügiger als der Ständerat.
Personen gelten als massgeblich eingeschränkt, wenn sie in ihrer Unternehmung eine Umsatzeinbusse hatten. Und zwar von mindestens 20 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 haben. Dies hat der Nationalrat am Donnerstag beschlossen.
Die kleine Kammer hatte am Mittwoch knapp am geltenden Recht festgehalten, wonach ein Umsatzminus von mindestens 40 Prozent massgebend ist.
Finanzminister Ueli Maurer plädierte dafür, die Spielregeln nicht während des Spiels zu ändern. «Wenn wir in so kurzer Frist Anspruchsvoraussetzungen ändern, löst das Misstrauen und Fragen aus.» Betroffene könnten beispielsweise Wiedererwägungsgesuche stellen.
Ständerat gibt Anliegen keine Chance
Nicht einig sind sich die Räte auch beim Mietrecht. Der Nationalrat hielt an zusätzlichen Erleichterungen für Mieterinnen und Mieter fest, die mit der Bezahlung im Rückstand sind. Er will die Zahlungsfrist für Betroffene ausdehnen und Mietvertragskündigungen innerhalb von sechs Monaten nach Aufhebung des Shutdown als nichtig erklären. Im Ständerat war dieses Anliegen bisher chancenlos.
Differenzen gibt es weiter bei den Finanzhilfen für Veranstaltungen. Der Ständerat wollte bisher nichts wissen von einem Schutzschirm für die Eventbranche. Der Nationalrat hielt aber daran fest, schwächte seinen Vorschlag aber ab.
Mit einem Gesuch beim Bund kann die Abgeltung ungedeckter Kosten für Veranstaltungen verlangt werden, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 hätten stattfinden sollen. Berücksichtigt werden sollen Kosten, die nicht durch anderweitige Unterstützungsmassnahmen des Bundes oder durch Versicherungen gedeckt werden können.
Nationalrat sucht einen Kompromiss
Im Umgang mit À-fonds-perdu-Beiträgen für Profisportklubs sucht der Nationalrat einen Kompromiss. Um einfacher an Gelder zu kommen, sollen die Klubs laut der kleinen Kammer nicht mehr zu Lohnsenkungen gezwungen werden. Dies lehnte der Nationalrat bisher ab.
Der Vorschlag der grossen Kammer lautet: Diejenigen Klubs werden von einer Lohnsenkung ausgenommen, die Hilfsgelder in Höhe von weniger als der Hälfte der entgangenen Tick-Einnahmen erhalten. Zudem darf die Gesamtlohnsumme während fünf Jahren höchstens im Umfang der Erhöhung des Landesindexes der Konsumentenpreise steigen. Für Klubs, die in eine höhere Liga aufsteigen, kann der Bundesrat Ausnahmen vorsehen.
Eine weitere Differenz besteht bei der Kurzarbeitsentschädigung für Personen mit tiefen Löhnen. Der Nationalrat will, dass Betroffene bis Ende Jahr 100 Prozent ihres Lohnes entschädigt erhalten. Der Ständerat möchte diese Massnahme bis Ende Juni 2021 beschränken.
Einigen konnten sich die Räte dafür bei den finanziellen Beiträgen an kantonale Grundeinkommen. Der Nationalrat wollte solche Finanzhilfen für Kulturschaffende ursprünglich nicht mit Bundesgeldern unterstützen. Solche hat beispielsweise der Kanton Zürich kürzlich beschlossen.
Der Ständerat sah das anders und strich einen entsprechenden Passus im Covid-19-Gesetz. Die grosse Kammer folgte ihm nun - mit 106 zu 87 Stimmen. Maurer sagte dazu, dass der Bund derzeit keine Rechtsgrundlage für die Entschädigung für Grundeinkommen habe. Der Bundesrat habe auch nicht vor, so etwas zu entwickeln.
Keine Änderungen bei «Lex Koller»
Im Einklang mit dem Ständerat lehnt der Nationalrat zudem eine Änderung der «Lex Koller» ab. Diese wollte verhindern, dass sich ausländische Unternehmen Grundstücke von notleidenden Schweizer Unternehmen unter den Nagel reissen können.
Der Nationalrat wollte ursprünglich, dass Verkäufe für zwei Jahre nach Ende der besonderen oder ausserordentlichen Lage bewilligungspflichtig sind. Der Ständerat lehnte diese Änderung der «Lex Koller» ab, nun auch der Nationalrat.
Geklärt werden konnten die offenen Fragen zum Impfpass. Die Räte sind sich einig, dass geimpfte Personen von allfälligen Quarantänemassnahmen befreit werden sollen. Dafür ist ein entsprechender Nachweis notwendig. Das Parlament schlägt vor, dass der Bundesrat die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen sicherstellt und diese international anerkennen lässt.
Im Verlauf des weiteren Vormittags berät der Nationalrat die Differenzen bei den Härtefallmassnahmen.