Nationalrat will Sanktionen bei Nichteinhaltung der Lohngleichheit
Arbeitgeber, die gegen den verfassungsmässigen Grundsatz der Lohngleichheit verstossen, sollen künftig dafür bestraft werden können.
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitgeber sollen künftig für Verstösse bei der Lohngleichheit belangt werden können.
- Das hat der Nationalrat am Donnerstag beschlossen.
- Es müsse nun Schluss sein mit Lippenbekenntnissen.
Der Nationalrat hat am Donnerstag einen entsprechenden Vorstoss gutgeheissen. Es ist nicht der erste Versuch für griffigere Gesetze. Motionär Lorenz Hess (Mitte/BE) fasste die Situation bei den Löhnen mit den Worten «Der Zorn der Frauen und das Schweigen der Männer» zusammen.
Es müsse nun Schluss sein mit Lippenbekenntnissen. Wer für gleiche Arbeit nicht den gleichen Lohn bezahle, müsse dafür belangt werden.
Die Mehrheit des Nationalrats folgte Hess und unterstützte seine Motion. Der Entscheid fiel mit 102 zu 84 Stimmen. Nur die SVP und die FDP und wenige Mitte-Vertreter lehnten den Vorstoss ab. Dieser geht nun an den Ständerat.
Heisst auch die kleine Kammer den Vorstoss gut, muss der Bundesrat das Gleichstellungsgesetz ergänzen, indem er konkrete Sanktionen für das Nichteinhalten der Lohngleichheit vorsieht und dazu die entsprechenden Kriterien definiert.