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Nationalrat will Teilnahmerechte Beschuldigter nicht einschränken

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Bern,

Der Nationalrat hat am Mittwoch bei der Revision der Strafprozessordnung an vier Differenzen zum Ständerat festgehalten.

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In der Legislaturperiode 2019–2023 hatten in der Schweiz nur 16 Prozent der gewählten Politiker auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene einen Migrationshintergrund. (Der Nationalrat bei eine - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat lehnte die Einschränkung deutlich mit 137 zu 50 Stimmen ab.
  • Verteidigung und Staatsanwaltschaft müssten gleich lange Spiesse haben.

Der Nationalrat will weiterhin die Teilnahmerechte Beschuldigter bei der Einvernahme anderer Beschuldigter nicht einschränken. Er hat am Mittwoch an dieser und weiteren drei Differenzen zum Ständerat festgehalten. Die Revision der Strafprozessordnung geht damit ein letztes Mal an die Kantonskammer.

Der Nationalrat lehnte die Einschränkung deutlich mit 137 zu 50 Stimmen ab. Die Mehrheit machte geltend, Verteidigung und Staatsanwaltschaft müssten gleich lange Spiesse haben. Die Rechte der Staatsanwaltschaft seien bereits stark ausgebaut worden. Die Rechte Beschuldigter noch weiter einzuschränken, würde die Waffengleichheit aufheben.

Vergeblich nannte Andrea Geissbühler (SVP/BE) die Einschränkung namens einer Minderheit massvoll. Zudem sei sie ein zentraler Punkt der Revision. Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte, die Einschränkung sei seitens der Praxis gewünscht worden. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts gehe bereits heute über die Teilnahmeeinschränkung in der Revision hinaus.

Streit um Rekursrecht

Eine weitere gewichtige Differenz, an welcher der Nationalrat mit 109 zu 79 Stimmen festhielt, betrifft das Rekursrecht der Staatsanwaltschaft gegen Entscheide des Haftrichters. Nach dem Willen des Ständerats sollte die Anklage innert sechs Stunden Einsprache erheben können, wenn das Haftgericht ihren Antrag auf Haftverlängerung ablehnt.

Ein solcher Rekurs sollte aufschiebende Wirkung erhalten. Die Nationalratsmehrheit lehnte das ab, weil es gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst. Zudem gehe es nicht an, dass die Staatsanwaltschaft durch die aufschiebende Wirkung einen negativen beschiedenen Antrag auf Haftverlängerung praktisch aus eigener Kraft aufheben könne.

Auch in der Frage der Erstellung von DNA-Profilen Beschuldigter blieb der Nationalrat auf seiner gegenüber dem Ständerat restriktiveren Linie. Die Vorlage geht nun noch einmal an den Ständerat. Beharrt dieser auf seiner Version, kommt die Einigungskonferenz zum Einsatz.

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