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Nationalrat will ungerechtfertigt Betriebene besser schützen

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Bern,

Der Nationalrat will den Schutz von Personen vor ungerechtfertigten Betreibungen verbessern und deren Recht auf Vertraulichkeit gegenüber Dritten stärken.

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Der Nationalrat plant, die Personalausgaben in der gesamten Bundesverwaltung um 70 Millionen Franken zu senken. (Symbolbild) - Keystone

Der Nationalrat will ungerechtfertigt respektive ohne Grund betriebene Personen besser schützen. Ihr Recht, um Nicht-Bekanntgabe ihrer Betreibungen gegenüber Dritten zu ersuchen, soll gestärkt werden.

Mit 185 zu 0 Stimmen hiess der Nationalrat am Donnerstag eine Vorlage seiner Rechtskommission (RK-N) gut. Sie enthält Anpassungen von seit 2019 geltenden Bestimmungen im Gesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Die RK-N stellte die Anträge aufgrund von Bundesgerichtsentscheiden. Nun ist der Ständerat am Zug.

Betriebene können sich heute nicht genügend gegen ungerechtfertigte oder gar schikanöse Betreibungen schützen, wie Beat Flach (GLP/AG) für die RK-N ausführte. Nach geltendem Recht werden sämtliche Betreibungen ins Betreibungsregister eingetragen. Die Bekanntgabe eines Eintrags könne gewichtige Nachteile bringen, etwa bei der Suche nach einer Stelle oder einer Wohnung, sagte Flach. Die Änderung soll auch die Aussagekraft der Betreibungsauskünfte verbessern.

Regelung für vertrauliche Betreibungen bei erfolgloser Forderungsprüfung

Der Nationalrat will deshalb einerseits explizit festschreiben, dass auf Gesuch der betriebenen Person hin nicht mehr alle Betreibungen Dritten zur Kenntnis gebracht werden dürfen. Voraussetzung für die Nichtbekanntgabe ist, dass der Gläubiger erfolglos versucht hat, zu belegen, dass seine Forderung gerechtfertigt ist.

Zweitens soll klargestellt werden, dass auch nach Ablauf eines Jahres ein Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung gestellt werden kann. Das Bundesgericht legte laut der RK-N Fristen im Gesetz so aus, dass eine Jahresfrist entstanden ist, die das Parlament nicht wollte.

Justizminister Beat Jans erklärte sich einverstanden, kritisierte aber, dass die Kommission auf eine Vernehmlassung verzichtet hatte. Die Voraussetzungen für einen solchen Verzicht seien nicht erfüllt. Die RK-N hielt dagegen, es gehe lediglich um Präzisierungen.

Kommentare

User #3110 (nicht angemeldet)

Viel wichtiger wäre es dafür zu sorgen, dass missbräuchliche Betreibungen gar nicht erst passieren können. Das Betreibungsamt soll gefälligst sorgfältig prüfen ob die Voraussetzungen erfüllt sind bevor etwas gemacht wird. Stellt sich die Betreibung nachträglich doch noch als missbräuchlich dar, soll der zu unrecht Betriebene eine grosszügige Entschädigung erhalten. Ich denke da an den zehnfachen Betrag um den er betrieben hätte werden sollen plus Ersatz für sämtliche Schäden die er erlitten hat. Das würde vor allem gewissen Telekommunikationskonzerne dazu bringen sorgfältiger mit dem Thema um zu gehen!

User #3027 (nicht angemeldet)

Dann sollte auch eine Löschung endgültig sein und nicht nur mit gelöscht markiert!

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