Gesetz

Nationalratskommission: Gewaltfreie Erziehung soll ins Gesetz

Keystone-SDA
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Bern,

Die Nationalratskommission fordert gewaltfreie Erziehung und verbesserte Beratungsangebote.

Gewaltfreie Erziehung soll als Grundsatz im Zivilgesetzbuch verankert werden.  Ein Kind wird zu Hause vom seinem Vater geohrfeigt. ( gestellte Aufnahme))
Gewalt gegenüber Kindern ist bereits verboten, doch der Bundesrat und das Parlament wollen dies nun ausdrücklich im Gesetz festschreiben. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT

Der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung soll ausdrücklich im Gesetz verankert werden. Das fordert die zuständige Nationalratskommission. Auch der Zugang zu Beratungsangeboten für Eltern und Kinder soll verbessert werden.

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hat die entsprechende Vorlage des Bundesrats in der Gesamtabstimmung mit 21 zu drei Stimmen gutgeheissen. Dies teilte die Parlamentsdienste am Freitag mit. Demnach soll das Zivilgesetzbuch (ZGB) ausdrücklich festhalten, dass Eltern ihre Kinder ohne Anwendung von Gewalt erziehen.

Gewalt gegenüber Kindern bereits heute nicht erlaubt

Konkret sieht die Änderung vor, die Anwendung von Gewalt in der Erziehung, insbesondere von körperlicher Bestrafung und anderer erniedrigender Behandlungen, explizit für unzulässig zu erklären. Die Kommission teile die Ansicht des Bundesrats, dass eine solche Regelung Signalwirkung entfalten und dazu beitragen könnte, den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung in der Schweiz zu fördern,

Bereits heute ist nach geltendem Recht Gewalt gegenüber Kindern im Rahmen der elterlichen Erziehung nicht erlaubt. Der Bundesrat und das Parlament, das einem entsprechenden Vorstoss zustimmte, möchten den Grundsatz aber ausdrücklich im Gesetz niederschreiben.

Auch in Zukunft sollen die Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder autonom bleiben, wie es in der Botschaft zur Vorlage hiess. Eine bestimmte Erziehungsmethode schlägt der Bundesrat nicht vor.

Psychische Gewalt: Ein weit verbreitetes Problem

Jedoch sollen bereits bestehende, aber teilweise regional unterschiedliche und niederschwellige Beratungs- und Hilfsangebote für Eltern und Kinder ausgebaut beziehungsweise der Zugang dazu verbessert werden. Die Kantone sollen dafür sorgen, dass ausreichend Beratungsstellen sowie Unterstützungsangebote zur Verfügung stehen.

Jedes fünfte Kind in der Schweiz erfährt regelmässig psychische Gewalt und jedes dritte war bereits Zeuge psychischer Gewalt zwischen Eltern. Das zeigte kürzlich eine von Kinderschutz Schweiz in Auftrag gegebene Studie. Betroffene haben demnach ein stark erhöhtes Risiko für Depressionen, Lernstörungen, aggressives und gewalttätiges Verhalten oder Bindungsstörungen.

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