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Parlament will Partnerinnen von Landwirten besser absichern

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Bern,

Das Parlament will Partnerinnen und Partner von Landwirtinnen und Landwirten besser absichern. Vor allem die finanziellen Risiken sollen reduziert werden.

Das Parlament will Partnerinnen und Partner von Landwirtinnen und Landwirten besser schützen. Insbesondere für Bäuerinnen sollen die finanziellen Risiken reduziert werden. (Symbolbild)
Das Parlament will Partnerinnen und Partner von Landwirtinnen und Landwirten besser schützen. Insbesondere für Bäuerinnen sollen die finanziellen Risiken reduziert werden. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/ROLAND SCHMID

Das Parlament will Partnerinnen und Partner von Landwirtinnen und Landwirten besser absichern. So sollen vor allem die finanziellen Risiken von Bäuerinnen reduziert werden. Zudem sollen Ehegatten bei einer Scheidung für die Arbeit auf dem Betrieb entschädigt werden.

In der Landwirtschaft sind besonders die Frauen oft in besonderem Masse finanziell von ihrem Partner abhängig. Wegen des Bodenrechts ist es heute etwa kaum möglich, Partnerinnen und Partner, die auf einem Landwirtschaftsbetrieb mitarbeiten, am Geschäft zu beteiligen.

Beteiligung am Betrieb

Das schreibt die damalige Fraktion der BDP in einer Motion, die am Donnerstag im Ständerat behandelt wurde. Auch die finanziellen Mittel aller Beteiligten seien meist im Betrieb eingebunden. Viele Partnerinnen und Partner stünden daher nach einer Scheidung vor dem finanziellen Nichts.

Die Motion der ehemaligen BDP fordert eine entsprechende Gesetzesanpassung. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat diese Motion angenommen - mit 34 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Motion ist damit an den Bundesrat überwiesen.

Neu sollen daher die mitarbeitenden Familienmitglieder entweder mit einem Barlohn oder als Selbstständigerwerbende mit einem Anteil am landwirtschaftlichen Einkommen am Betrieb beteiligt werden. Andernfalls sollen sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung bei einer Scheidung erhalten. Der Anspruch solle von den Behörden unter Einbezug von vergleichbaren Tätigkeiten definiert werden.

Angepasster Sozialversicherungsschutz

Der Bundesrat lehnte das Anliegen ab. Er sei sich zwar des Problems bewusst, sagte Landwirtschaftsminister Guy Parmelin. Die hier angedachten Lösungen seien aber zu wenig praxistauglich und kaum kontrollierbar. Eine Verbesserung sei mit der Agrarpolitik 2022+ (AP2022+) vorgesehen. Diese hat das Parlament aber in der Frühlingssession auf Eis gelegt. Der Bundesrat bedauere das, weil dabei auch die Massnahmen zur Besserstellung der geschiedenen Partner und Partnerinnen von Landwirtinnen und Landwirten hinausgeschoben würden.

Ebenfalls soll der Bundesrat den Sozialversicherungsschutz von Partnerinnen und Partnern verbessern. Namentlich für Bäuerinnen sollen die Risiken bei Krankheit, Unfall oder Invalidität reduziert werden. Im Betrieb mitarbeitende Familienmitglieder hätten nicht denselben Sozialversicherungsschutz wie familienfremde Angestellte. Das gelte es zu ändern, fordert Simone de Montmollin (FDP/GE) mit einer Motion.

Auch dieses Anliegen hätte mit der AP2022+ Vorlage umgesetzt werden sollen. Mit dieser Motion ist der Bundesrat einverstanden. Er gab bereits Mitte Februar bekannt, eine separate Vorlage ausarbeiten zu wollen. Der Rat stimmte dem Vorstoss stillschweigend zu. Auch dieser ist damit den Bundesrat überwiesen.

Möglichst viel Freiheit

Die Agrarpolitik (AP2022+) haben die Räte in der Winter- respektive der Frühlingssession dieses Jahres auf Eis gelegt. Die Vorlage, in deren Zentrum eine ökologischere Landwirtschaft steht, dürfte sich um Jahre verzögern. Die Diskussion über gesetzliche Grundlagen zur künftigen Ausrichtung der Agrarpolitik solle erst stattfinden, nachdem der Bundesrat eine Auslegeordnung dazu vorgelegt hat, lautete der Tenor.

Dieser Bericht soll sich unter anderem mit der Selbstversorgung befassen, der nachhaltigen Lebensmittelproduktion, der Reduktion des administrativen Aufwandes für die Betriebe und den Rahmenbedingungen für möglichst viel unternehmerische Freiheit. Bis 2022 soll der Bericht vorliegen.

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