Parlamentsdienste arbeiten an E-Abstimmung im Nationalrat
Das Wichtigste in Kürze
- Die Parlamentsdienste bereiten die Umsetzung eines befristeten Gesetzes vor.
- Dies soll es Nationalräten ermöglichen, auch von zuhause aus abstimmen zu können.
In Zeiten von Corona sollen Nationalrätinnen und Nationalräte auch von zuhause aus an Abstimmungen teilnehmen können. Die Parlamentsdienste bereiten die Umsetzung eines befristeten Gesetzes vor, das noch in der Wintersession verabschiedet werden könnte.
Es soll schnell gehen: Am Montag stimmte die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) dem Vorhaben zu, am Dienstag legte die Nationalratskommission den Gesetzesentwurf vor.
Am Mittwoch berichteten die Parlamentsdienste über Vorbereitungen zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative. Sollte die Vorlage in beiden Räten ohne ein Differenzbereinigungsverfahren durchgehen, könnte sie im Hinblick auf die dritte Woche der Wintersession in Kraft treten.
Gesetz gilt nur für Nationalrat
Wer wegen einer Infektion oder einer behördlich angeordneten Isolation oder Quarantäne nicht nach Bern reisen kann, soll von zuhause aus abstimmen können, heisst es im Entwurf für das dringliche Bundesgesetz. Die Nationalratskommission hat ihn mit 18 zu 7 Stimmen verabschiedet. Das Gesetz gilt nur für den Nationalrat.
Die Parlamentsdienste müssen sicherstellen, dass die Ratsmitglieder am Bildschirm tatsächlich persönlich abstimmen. Wer nicht im Saal abstimmt, sondern am Bildschirm, muss sich bis am Vortag anmelden und sich authentifizieren.
Wie das Ratsmitglied abgestimmt hat, sei sofort nach der Abstimmung ersichtlich, liess sich Andreas Wortmann von den Parlamentsdiensten im Communiqué zitieren. Ein Prozedere mit Wortmeldungen der einzelnen abwesenden Ratsmitglieder über Skype würde zu viel Zeit brauchen, wenn viele wegen Covid-19 fehlten.
Technische Probleme kein Grund für Wiederholung
Technische Probleme für die Abstimmung aus der Ferne sind laut Gesetzesentwurf kein Grund für eine Wiederholung von Abstimmungen. An geheimen Abstimmungen und an Wahlen – zum Beispiel jener des Bundespräsidiums – können Abwesende nicht teilnehmen. Das vorgeschlagene dringliche Bundesgesetz hat keine Verfassungsrundlage und darf daher ohne Zustimmung von Volk und Ständen längstens ein Jahr gelten.
Gemäss Verfassung müssen sich die Räte regelmässig zu Sessionen versammeln. Gültige Verhandlungen sind möglich, wenn die Hälfte der Mitglieder der Räte anwesend ist. Der erste Vorschlag der Nationalratskommission hatte noch vorgesehen, dass auch die Mitglieder des Ständerates online ihre Stimme abgeben können. Doch die zuständige Kommission winkte ab.
Eine Mehrheit der Ständeratskommission argumentierte vor allem mit staatspolitischen Bedenken. Zum parlamentarischen Prozess gehöre nicht nur das Abstimmen, sondern auch die vorangehende Debatte und der Austausch zwischen den Ratsmitgliedern, hiess es. Damit dies geschehen könne, müssten die Parlamentarier physisch präsent sein.