Pflegeinitiative erreicht das Ständemehr
Die Pflegeinitiative schafft auch das Ständemehr. Nur einer der bisher ausgezählten 16 Kantone hat das Anliegen abgelehnt, nämlich Appenzell Innerrhoden. Laut der aktuellen Hochrechnung von gfs.bern für die SRG legten eine deutliche Mehrheit der Stimmenden ein Ja ein.
Das Wichtigste in Kürze
- Es darf nicht beim Applaus bleiben: Vor dem Hintergrund der Pandemie und Personalnotständen in den Intensivstationen in der Schweiz sagten laut aktueller Hochrechnung 61 Prozent Ja zur Initiative.
Der Fehlerbereich der Hochrechnung liegt bei plus/minus 2 Prozentpunkten, wie gfs.bern auf Twitter mitteilte.
Das bisher klarste Ja kam von der jurassischen Gemeinde La Chaux-des-Breuleux. Über 82 Prozent der dortigen Stimmberechtigten sagten Ja zum Begehren, wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA errechnet hat. Das bisher klarste Nein kommt aus der Schwyzer Gemeinde Muotathal: 64,2 Prozent lehnten dort die Initiative ab.
Dass bei der Pflege Handlungsbedarf besteht, war den Befürwortern und auch den Gegnern der Initiative klar. Schon vor der Pandemie fehlte es laut dem Initiativkomitees an gut ausgebildetem diplomiertem Pflegepersonal. Zu viele stiegen frühzeitig aus dem Beruf aus, monierte es.
Mit der Pandemie verschärfte sich die Situation im Pflegeberuf laut dem SBK dann noch. Aktuell seien über 11'000 Pflegestellen in der Schweiz unbesetzt, davon 6200 von Pflegefachpersonen. Die Pflegenden seien chronisch überlastet, erschöpft und frustriert.
Der nun angenommene neue Verfassungsartikel verlangt, dass Bund und Kantone für eine ausreichende Pflege von hoher Qualität für alle sorgen müssen. Ebenso sollen sie sicherstellen, dass entsprechend dem steigenden Bedarf genügend diplomierte Pflegefachleute zur Verfügung stehen.
Weiter soll der Bund Bestimmungen erlassen zu den Arbeitsbedingungen in Spitälern, Heimen und Spitex-Organisationen. Zu Gunsten besserer Arbeitsbedingungen soll er zudem dafür sorgen, dass Pflegeleistungen angemessen abgegolten werden. Verlangt werden zudem Bestimmungen zu Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung von Pflegenden.
Schliesslich sollen Pflegefachpersonen gewisse Pflegeleistungen selbst und direkt mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder anderen Sozialversicherungen abrechnen dürfen. Heute können sie grundsätzlich nur Leistungen abrechnen, die von einer Ärztin oder einem Arzt angeordnet worden sind.
Die Gesetzesartikel für die Umsetzung der Initiative muss das Parlament in den nächsten vier Jahren erlassen, also bis Ende November 2025. Doch schon vorher, nämlich innerhalb der nächsten eineinhalb Jahre, muss der Bundesrat etwas unternehmen gegen den Mangel an Pflegefachkräften.
Bundesrat und Parlament hätten den Pflegeberuf zwar ebenfalls stärken wollen. Im Zentrum ihres indirekten Gegenvorschlages, der nach dem Ja Makulatur ist, stand eine Ausbildungsoffensive. Er wäre in den Augen der Initiativgegner der schnellere Weg zur Lösung gewesen als die Initiative.
Bund und Kantone hätten in den nächsten acht Jahren rund eine Milliarde Franken in die Ausbildung von Pflegenden investiert. Sowohl Studierende als auch Spitäler, Heime und Spitex-Organisationen, die Pflegende ausbilden, wären unterstützt worden. Auch Fachhochschulen und höhere Fachschulen hätten Geld erhalten sollen, wenn sie die Zahl der Ausbildungsplätze erhöhen.
Den Initiantinnen und Initianten genügte der Gegenvorschlag nicht. Er enthalte keine Massnahmen, um mehr Pflegende im Beruf zu halten, monierte das Initiativkomitee. Auch Massnahmen für eine bessere Qualität der Pflege bringe der Gegenvorschlag nicht.