Räte gegen erleichterte Beweislast bei sexueller Belästigung
Das Wichtigste in Kürze
- Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz fehlt es oft an Tatsachenbeweisen.
- Eine Initiative des Kantons Waadt forderte eine Beweislasterleichterung.
- Der Nationalrat hat die verlangte Gesetzesänderung jedoch abgelehnt.
Für sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz soll es keine Beweislasterleichterung geben. Der Nationalrat hat als Zweitrat eine Initiative des Kantons Waadt abgelehnt, die eine entsprechende Gesetzesänderung verlangt. Damit ist die Initiative vom Tisch.
Die grosse Kammer folgte am Montag mit 117 zu 67 Stimmen bei einer Enthaltung ihrer vorberatenden Kommission. Die befürwortende Minderheit war der Ansicht, dass es heute für belästigte Personen schwierig sei, ausreichende Tatsachenbeweise für sexuelle Belästigung zu liefern. Sie seien nicht ausreichend geschützt.
Die Beweislasterleichterung für sexuelle Belästigung einzuführen, erachtet die Mehrheit jedoch nicht als den geeigneten Weg. Arbeitgeber seien schon heute verpflichtet, Präventionsmassnahmen gegen sexuelle Belästigung zu ergreifen, sagte Diana Gutjahr (SVP/TG) namens der Mehrheit.
Bei der Beweislasterleichterung müsste die klagende Person oder Partei eine Diskriminierung lediglich glaubhaft machen, aber nicht beweisen können. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin müsste belegen, dass keine Belästigung stattgefunden hat.
Einer praktisch gleich lautenden Standesinitiative des Kantons Genf hatten die Räte kürzlich ebenfalls keine Folge gegeben.