Reform der zweiten Säule kommt in den Nationalrat
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hiess die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Zentrales Element der Reform der beruflichen Vorsorge ist die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent. Dieser Schritt ist weitgehend unbestritten.
Mehr zu reden geben die Ausgleichsmassnahmen. Die Mehrheit der Kommission will die Renteneinbussen gezielt ausgleichen. Auf dem Tisch liegen verschiedene Modelle.
Am meisten Stimmen erhielt in der Kommission die Idee, die ersten 15 Jahrgänge der Rentnerinnen und Rentner zu berücksichtigen, die von der Senkung des Umwandlungssatzes betroffen sind. Dieser Rentenzuschlag soll mit den überobligatorischen Leistungen der Pensionskasse verrechnet werden. Von den gezielten Massnahmen würden gemäss Schätzungen rund 35 bis 40 Prozent der Betroffenen erfasst.
Einen Zuschuss in Höhe von maximal 2400 Franken pro Jahr soll es für die ersten fünf Jahrgänge nach Inkrafttreten der Reform geben; maximal 1800 Franken pro Jahr für die nächsten fünf Jahrgänge; maximal 1200 Franken pro Jahr für die letzten fünf Jahrgänge der Übergangsgeneration.
Anders als ursprünglich geplant, beantragt die Mehrheit der SGK-N, dass der Rentenzuschlag nur soweit solidarisch von allen Versicherten finanziert wird, als allfällig gebildete Rückstellungen der einzelnen Pensionskassen nicht ausreichen. Dazu soll der Sicherheitsfonds bei den Pensionskassen Beiträge von 0,15 Prozent der nach BVG versicherten Löhne erheben.
Zwei starke Kommissionsminderheiten beantragen andere Ausgleichsmodelle. Die eine unterstützt das Modell des Bundesrats - den sogenannten Sozialpartner-Kompromiss -, der für alle Neurentnerinnen und Neurentner einen Rentenzuschlag vorsieht.
Eine andere Minderheit sieht nur für Versicherte mit einem Altersguthaben bis zu gut einer halben Million Franken einen Rentenzuschlag vor, der für die ersten zwanzig Jahrgänge ausgerichtet und von Jahrgang zu Jahrgang sinken würde. Dieses Modell würde etwa 70 Prozent der Rentnerinnen und Rentner erfassen.
Neben dem Kompensationsmodell will die SGK-N an weiteren Stellschrauben drehen. Sie entschied sich beispielsweise für eine Senkung der Eintrittsschwelle, um Arbeitnehmende mit mehreren Teilzeitstellen und tieferen Einkommen in der beruflichen Vorsorge zu versichern. Neu sollen Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn von mehr als 12'548 Franken bei einem Arbeitgeber obligatorisch versichert sein.
Insgesamt wird die BVG-Reform wie auch die AHV-Reform zu kontroversen Diskussionen führen. Ein Referendum und damit ein Volksentscheid am Schluss sind bei beiden Vorlagen praktisch sicher. Die Sozialpartner hatten bereits im August mitgeteilt, dass der Reform der zweiten Säule «ein jämmerliches Scheitern» drohe.
Die Vorlage wird voraussichtlich in der Wintersession vom Nationalrat behandelt.