Schweizerische Volkspartei fordert konsequente Landesverweise
Gegen kriminelle Ausländer fordert die Schweizerische Volkspartei härtere Konsequenzen. Die Härtefallklausels wird kritisiert und soll abgeschaffen werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die SVP verlangt eine härtere Umsetzung der Ausschaffungsinitiative.
- Die Härtefallklausel bestimmt, dass nur schwer kriminelle Ausländer ausgeschafft werden.
- Die Schweizerische Volkspartei will nun gegen diese Härtefallklausel vorgehen.
Die Schweizerische Volkspartei verlangt, dass verurteilte ausländische Straftäter konsequent des Landes verwiesen werden. Ebenso greift sie die Härtefallklausel an, die es ermöglicht, auf Landesverweise zu verzichten. Auch Bundesrätin Karin Keller-Sutter sieht Handlungsbedarf.
Bei der Umsetzung der SVP-Ausschaffungsinitiative hätten Vertreter der anderen Parteien die Härtefallklausel als «absolute Ausnahme» bezeichnet. Eine «pfefferscharfe Umsetzung» sei zugesichert, dieses Versprechen aber nicht eingelöst worden. Dies kritisierte der frühere Berner Nationalrat Adrian Amstutz in Bern vor den Medien bei der Vorstellung eines SVP-Positionspapiers.
42 Prozent ohne Landesverweis
Das Bundesamt für Statistik (BFS) errechnete für das Jahr 2019, dass die obligatorische Landesverweisung gesamthaft zu 58 Prozent angewendet wurde. Bei 42 Prozent wurde darauf verzichtet. Die Zahlen waren Ende Juni veröffentlicht worden.
Gemäss BFS konnte 2019 erstmals erfasst werden, bei wie vielen entsprechenden Verurteilungen eine Landesverweisung ausgesprochen wurde. Zuvor konnten Urteile wegen Diebstahls mit Hausfriedensbruch oder Betrugs in Verbindung mit Sozialleistungen nicht einbezogen werden.
Aufenthaltsstatus und Tat beeinflussen Entscheid über Ausschaffung
Auf den Entscheid, Verurteilte nicht auszuschaffen, hatten die Schwere der Tat sowie der Aufenthaltsstatus einen Einfluss, wie das BFS schreibt. Etwa war nach einem Tötungsdelikt oder einer Vergewaltigung die Chance, auf Ausschaffung fast 80 Mal höher als etwa beim Sozialbetrug.
Schweizerische Volkspartei will Härtefallklausel aus Gesetz streichen
Die SVP fordert gestützt auf die Zahlen, wegen Straftaten verurteilte Ausländerinnen und Ausländer «konsequent» wegzuweisen. Vor allem, wenn die Landesverweisung gemäss Strafgesetzbuch obligatorisch ist. Die Härtefallklausel für Ausnahmen von der nach gewissen Straftaten obligatorischen Landesverweisung will sie aus dem Gesetz streichen.
Weiter verlangt die SVP Aufschluss über die unterschiedliche Anwendung der Härtefallklausel in den Kantonen und eine Begründung für Ausnahmen. Werde die Härtefallklausel weiterhin «übermässig» angewandt, behält sich die Schweizerische Volkspartei eine neue Volksinitiative vor, wie sie schreibt.
Der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK) liegen indes keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass die Staatsanwaltschaften in den Kantonen die Härtefallklausel vorschnell anwenden. Dies schrieb ihr Präsident, der leitende Zürcher Oberstaatsanwalt Beat Oppliger, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.