«Sicher und praktisch»: Abstimmungskampf um E-ID-Gesetz lanciert
Das Wichtigste in Kürze
- Am 7. März wird über das E-ID-Gesetz abgestimmt.
- Die Vorlage soll eine staatlich anerkannte Identität im Internet schaffen.
- Für Justizministerin Karin Keller-Sutter ist die E-ID eine sichere und praktische Lösung.
Eine staatliche, digitale Identität ist in der Schweiz schon seit Jahren Diskussionsthema. Im Sommer 2018 legte der Bundesrat dem Parlament schliesslich einen Entwurf zum Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste vor.
Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen, weshalb nun die Bevölkerung über die Vorlage abstimmen wird. Heute präsentierte Justizministerin Karin Keller-Sutter das Gesetz. Das Referendumskomitee hielt seine Medienkonferenz schon im Dezember ab. Der Abstimmungskampf ist somit offiziell eröffnet.
E-ID soll vereinfachen und Digitalisierung anspornen
Laut Karin Keller-Sutter würde mit dem Gesetz «vieles im Internet einfacher, praktischer und sicherer». Mit einer E-ID könne man zukünftig auch Dienstleistungen im Internet von zu Hause aus nutzen: So zum Beispiel ein Handy-Abo abschliessen, einen Strafregisterauszug bestellen, oder sich für den Fahrausweis anmelden.
Diesen Aspekt des E-Governments wurde auch von den Kantonen unterstrichen: Es solle jeder und jedem möglich sein, von zu Hause aus mit den Behörden in Kontakt treten zu können.
Springender Punkt für die Behörden ist zudem der Ansporn für die weitere Digitalisierung des Landes. Das Leben habe sich wegen des Coronavirus ohnehin vermehrt online verschoben, so Keller-Sutter. Es gelte nun, weiter voranzuschreiten und in Sachen Digitalisierung konkurrenzfähig zu bleiben.
Es würden dank der E-ID neue Angebote und Möglichkeiten entstehen, so die Meinung des Bundes. Dies wiederum stärke den Wirtschaftsstandort Schweiz. Die E-ID sei aber freiwillig, stellt das Bundesamt für Justiz klar.
Bund verspricht vollumfänglichen Datenschutz
Das Referendumskomitee kritisiert an der Vorlage, der Bund gebe die Aufgabe an Private weiter. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass nicht der Bund zum «Identity Provider» wird, sondern Dritte. Laut dem Bundesamt für Justiz können Anbieter Unternehmen, Kantone aber auch Gemeinden sein.
Begründet wird dies mit dem technischen Know-How, über welches der Bund nicht genügend verfüge. Weitere Vorteile für die Einbindung Dritter seien die Nähe zum Konsumenten sowie zum Innovationswettbewerb in der Tech-Branche. Der Bund behalte seine hoheitlichen Aufgaben, stellte Bundesrätin Keller-Sutter klar. «Nur der Bund führt das Register mit den Daten zur Identifikation», sagte sie.
Keller-Sutter beruhigte weiter: Der Staat lasse nur E-ID-Anbieter zu, welche vom Bund kontrolliert werden. Dazu müssten sie hohe Anforderungen bei Datenschutz und Sicherheit erfüllen. Für die Zulassung und Kontrolle der «Identity Provider» werde eine neue Kommission erschaffen, die EIDCOM. Diese werde unabhängig sein und dem EJPD nicht weisungsunterstellt sein.
Zudem sei ein Nein zu dieser Vorlage im März nicht automatisch ein Ja für eine rein staatliche Lösung zur E-ID. Es könne noch Jahre dauern, bis ein neues Gesetz vorliege, warnte sie.