Temporäre Wehrsteuer: Mitte will 20 Milliarden in Staatskasse spülen
Mit einer temporären, zweckgebundenen Erhöhung der Mehrwertsteuer um einen Prozentpunkt für sechs Jahre will die Mitte den geplanten Armeeausbau finanzieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Gemäss Berechnungen der Mitte-Partei fehlen dem Bund bald 3,8 bis 5,4 Milliarden jährlich.
- Um die Aufstockung der Armee zu finanzieren, soll deshalb eine temporäre Wehrsteuer her.
- Mit einer Mehrwertsteuer-Erhöhung könnten in sechs Jahren 20 Mrd. eingenommen werden.
Der finanzielle Handlungsspielraum beim Bund werde immer enger, klagte die Finanzkommission des Ständerates. Vor diesem Hintergrund sei man bereit, «über die Wiedereinführung einer Bundessteuer für die Landesverteidigung» nachzudenken. Der Vorschlag stammt aus dem Lager der Mitte-Partei.
Was als vage Idee begann, hat sich innerhalb von vier Monaten zum konkreten politischen Vorschlag gemausert, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Diese neue «Militärsteuer» könnte bis zu 20 Milliarden Franken zusätzlich in die Bundeskasse bringen. Ein beträchtlicher Betrag, der zur Aufrüstung und Stärkung der nationalen Verteidigung beitragen könnte.
Mitte-Arbeitsgruppe um Ständerat Peter Hegglin
Entwickelt und konkretisiert wurde die Idee von einer Arbeitsgruppe: Diese wurde von der Mitte während einer Klausursitzung auf dem Zürcher Uetliberg ins Leben gerufen. Ihr Auftrag war, Lösungen für den angespannten Bundeshaushalt und speziell für die Finanzierung der Armee zu finden.
Die Erkenntnisse der Arbeitsgruppe um den erfahrenen Finanzpolitiker und Ständerat Peter Hegglin liegen der Redaktion des «Tages-Anzeigers» vor: Demnach habe die «Gruppe Hegglin» umfangreiche Berechnungen angestellt. Sie hätten festgestellt, dass der Bundesfinanzplan für die kommenden Jahre erhebliche Lücken aufweise. Diese betragen zwischen 3,8 und 5,2 Milliarden Franken – pro Jahr!
Am Ursprung dieser Finanzlöcher stehe eine einfache Tatsache: Beim Bund wachsen die Ausgaben seit Jahren schneller als die Einnahmen. Hauptkostentreiber ist gemäss dem «Tages-Anzeiger» die AHV – doch auch die Armee falle ins Gewicht.
Staatsausgaben einfrieren?
Wenn man die Schuldenbremse nicht aufweichen möchte und das AHV-Ausgabenwachstum als gegeben ansieht, bleibt für alle anderen Posten nichts übrig. Entsprechend müssten alle anderen Staatsausgaben ohne zusätzliche Einnahmequellen auf dem heutigen Stand eingefroren werden.
Hegglin weiss, dass diese Anforderung an den Bundeshaushalt «völlig unrealistisch» sei, wie er gegenüber dem «Tages-Anzeiger» erklärt. Zwar sehe Hegglin auch reichlich Sparpotenzial auf Bundesebene: Alle Aufgaben des Bundes müssten schonungslos überprüft und wenn nötig gestrichen werden. Auch die Anstellungsbedingungen von Bundesbeamten dürften kein Tabu sein und die Immobilienbewirtschaftung des Bundes müsse billiger werden.
Gleichzeitig betont Hegglin, dass dies nicht ausreichen werde, um den Haushalt ins Gleichgewicht zu bringen. Zumindest nicht, wenn, wie geplant, die Armee in den nächsten Jahren gestärkt werden soll. Noch ist umstritten, ob das Armeebudget bis 2035 oder bis 2030 aufgestockt werden soll.
«Eine solche Zusatzausgabe ist unter Einhaltung der Schuldenbremse schlicht nicht finanzierbar», sagt Hegglin. Daher schlägt seine Arbeitsgruppe vor: «Wenn die Politik die Ausgaben derart ansteigen lassen will, braucht es eine separate Finanzierung» – sprich neue oder höhere Steuern.
Was bedeutet «temporär»?
Hier ist die bevorzugte Variante der «Gruppe Hegglin» eine temporäre Erhöhung der Mehrwertsteuer – speziell zur Finanzierung der Armee. Dabei betont der Mitte-Ständerat, dass es sich um eine «befristete Wehrsteuer» handle. Eine Erhöhung um einen Prozentpunkt für einen Zeitraum von sechs Jahren könne demnach 20 Milliarden in die Staatskasse spülen. Damit könnten die geplanten Mehrausgaben für die Armee in den kommenden zehn Jahren ungefähr kompensiert werden.
Ob der Vorschlag mehrheitsfähig sein kann, wird die Zukunft weisen müssen. Fest steht, dass es nicht die erste spezielle Wehrsteuer wäre, die hierzulande erhoben wird – aber die erste temporäre.
Denn bereits im Ersten Weltkrieg hatte der Bund eine «temporäre Kriegssteuer» eingeführt. Diese wurde allerdings auch nach dem Krieg beibehalten und im Zweiten Weltkrieg zur «temporären Wehrsteuer» umbenannt. In den 1980er-Jahren wurde diese «temporäre Wehrsteuer» dann in die «direkte Bundessteuer» umbenannt, die bis heute in Kraft ist.