Volksinitiative Kostenbremse: Bundesrat will Gegenvorschlag
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat zeigt sich einverstanden mit dem Vorhaben der Kostenbremse.
- Dennoch empfindet er die Volksinitiative der CVP als zu starr.
- Daher verlangt der Bundesrat nun einen indirekten Gegenvorschlag.
Der Bundesrat befürwortet zwar das Anliegen der CVP-Volksinitiative für eine Kostenbremse bei den Prämien für die Krankenversicherung. Dennoch hält er die Volksinitiative für zu starr. Er will daher einen indirekten Gegenvorschlag ausarbeiten lassen.
Die Stossrichtung für die Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes hat der Bundesrat am Mittwoch festgelegt. Er will neu eine Zielvorgabe einführen. Zusammen mit den Akteuren soll festlegt werden, wie stark die Kosten in der Obligatorischen Krankenpflege (OKP) steigen dürfen.
Diese Festlegung soll jährlich erfolgen, und zwar für die einzelnen Bereiche der OKP. Die verantwortlichen Akteure im Gesundheitswesen sollen in erster Linie bestimmen, wie korrigiert werden muss, wenn die Vorgaben überschritten werden.
Akteure in der Verantwortung
Systematische Überlegungen dazu, welches Kostenwachstum in den einzelnen Bereichen der OKP angemessen sei, fehlten heute, schrieb der Bundesrat. Mit der Zielvorgabe werde diese Diskussion geführt. Die zuständigen Akteure würden in die Verantwortung genommen. Medizinisch unnötige Leistungen würden reduziert.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Gesetzesänderungen die Anliegen der Initiative aufnehmen. Die Volksinitiative der CVP will den Anstieg der Kosten in der Grundversicherung an die Entwicklung der Löhne koppeln. Sie ist dem Bundesrat allerdings zu starr und auch zu undifferenziert.
Volksinitiative zu starr
Faktoren wie die Demografie, der medizinische und technische Fortschritt sowie die Konjunktur-Abhängigkeit der Löhne würden in der Initiative nicht berücksichtigt. Die starre Ausgabenregel könnte je nach Umsetzung zu einer Rationierung von Leistungen und einer Zweiklassenmedizin führen könnte.
Die im vergangenen März eingereichte Kostenbremse-Initiative verlangt, dass Bundesrat, Parlament und Kantone eingreifen müssen. Allerdings nur, wenn die Gesundheitskosten im Vergleich zur Lohnentwicklung zu stark steigen. Konkret heisst das: Steigen die Kosten jährlich stärker als die Löhne, muss der Bund zwingend Kostensenkungsmassnahmen durchsetzen.