Deutschland: Keine Einbürgerung mehr bei antisemitischen Straftaten

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Personen, die eine antisemitische Straftat begangen haben, können sich künftig in Deutschland nicht mehr einbürgern lassen. Die Höhe der Strafe ist unwichtig.

Bundestag
Der Plenarsaal des Bundestags. - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Deutschland will Personen mit antisemitischen Straftaten nicht mehr einbürgern.
  • Dabei spielt die Höhe der Strafe keine Rolle.
  • Man setze damit ein wichtiges Zeichen gegen Hass und Hetze, so SPD-Politikerin Ute Vogt.

Wer sich einer antisemitischen Straftat schuldig gemacht hat, kann künftig nicht mehr die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen. Dies gilt unabhängig von der Höhe der Strafe. Das sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ute Vogt, der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag. Die Neuregelung soll am Freitagmorgen in einer Mammutsitzung des Bundestages neben weiteren innen- und rechtspolitische Vorhaben der Koalition verabschiedet werden.

SPD zufrieden mit «praktikabler Lösung»

«Bei unserem Änderungsantrag geht es darum klarzustellen, dass Menschen, die wegen einer antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder menschenverachtenden Tat verurteilt wurden, nicht eingebürgert werden», sagte Vogt. Das gelte unabhängig von der Höhe der Strafe. «Damit setzen wir ein wichtiges Zeichen gegen Hass und Hetze und Antisemitismus.» Die SPD habe in den Verhandlungen mit der Union eine «praktikable Lösung» durchgesetzt.

Ute Vogt
Ute Vogt (SPD) spricht in der Plenarsitzung im Deutschen Bundestag. - dpa

Nach Löschung der Verurteilung aus dem Bundeszentralregister dürfe eine antisemitische Straftat der Einbürgerung aber nicht mehr entgegenstehen, sagte Vogt. «Es gilt dann ein Verwertungsverbot.» Das Staatsangehörigkeitsrecht sei «allerdings nur ein kleines Puzzlestück bei der Bekämpfung menschenfeindlicher Einstellungen», sagte Vogt weiter. Daher sei es «mehr als scheinheilig», wenn die Union erst als engagiert auftrete, dann aber Gesetzesvorhaben wie das Wehrhafte-Demokratie-Gesetz blockiere.

Nachfahren von NS-Verfolgten können sich einbürgern lassen

Das neue Gesetz regelt auch die sogenannte Wiedergutmachungseinbürgerung. Dabei geht es darum, dass Nachfahren von NS-Verfolgten künftig die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen können. Dies, auch wenn sie aufgrund früherer Regelungen darauf keinen Anspruch hatten. «Das ist eine richtig gute und längst überfällige Regelung im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts», sagte Vogt.

Bundestag
Armin Laschet (vorn am Rednerpult) CDU-Kanzlerkandidat, CDU-Bundesvorsitzender und Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, spricht nach der Regierungserklärung zum bevorstehenden EU-Gipfel bei der Sitzung des Deutschen Bundestags vor der Regierungsbank. - dpa

Darüber hinaus soll der Bundestag am Freitagmorgen unter anderem zu den Feindeslisten, zum Stalking und zu kriminellen Handelsplattformen entscheiden. In diesen Bereichen wurden in der vergangenen Woche Einigungen erzielt. Die neuen Gesetze sollen am Freitag auch den Bundesrat passieren. Dies, um noch vor dem Ende der Legislaturperiode in Kraft treten zu können.

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