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EU-Staaten beschliessen Importstopp für Gold aus Russland und weitere Sanktionen

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Belgien,

Die EU-Mitgliedsstaaten haben einen Einfuhrstopp von Gold und weitere Sanktionen gegen Russland wegen des Angriffs auf die Ukraine beschlossen.

Gold SNB
Gestapelte Goldbarren. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Neue Sanktionen sehen Ausnahmen für den Export von Getreide und Saatgut vor.

«Das Hauptziel besteht darin, sich mit den G7-Partnern abzustimmen, die Umsetzung zu verstärken und Schlupflöcher zu schliessen, wo dies notwendig ist», erklärte die tschechische Regierung, die derzeit turnusgemäss den Vorsitz im EU-Rat innehat, am Mittwoch im Online-Dienst Twitter.

Die EU verbietet damit die Einfuhr von Gold russischen Ursprungs, einschliesslich Schmuck. Die Wirkung dieser Massnahme ist allerdings eher symbolisch, da die EU keine grossen Mengen des Edelmetalls aus Russland importiert. Nach US-Angaben exportierte Russland 2020 Gold im Wert von fast 19 Milliarden Dollar. Der Grossteil der Ausfuhren ging demnach aber nach Grossbritannien, das der EU seit dem vorletzten Jahr nicht mehr angehört.

Weitere Sanktionen sehen etwa das Einfrieren von Vermögenswerten der russischen Sberbank vor, wie die tschechische Ratspräsidentschaft mitteilte. Auch werden demnach weitere Einzelpersonen und Organisationen auf die EU-Sanktionsliste gesetzt.

Die neuen EU-Sanktionen sehen demnach auch Ausnahmen vor, damit die Sanktionen «die weltweite Nahrungsmittel- und Energiesicherheit nicht gefährden». Die Regierung in Moskau macht die westliche Sanktionspolitik für ausbleibende Getreide-Exporte und weltweit steigende Lebensmittelpreise verantwortlich. Die EU hat bislang keine Sanktionen gegen russisches Getreide, Saatgut oder Düngemittel verhängt und beschuldigt im Gegenzug Moskau, die Ausfuhr von ukrainischem und russischem Getreide bewusst einzuschränken.

Künftig sehen die EU-Sanktionen explizit «die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen russischer Banken» vor, wenn diese nachweislich «für den Kauf, die Einfuhr oder den Transport von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Nahrungsmitteln, einschliesslich Weizen und Düngemitteln, erforderlich sind». Die neuen Regelungen werden voraussichtlich am Donnerstag wirksam, sobald sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht sind.

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