Gericht prüft Ausreiseverbot nach Afghanistan für Vorsitzende eines Hilfsvereins
Das Bundesverwaltungsgericht prüft am Mittwoch (10.00 Uhr), ob der Vorsitzenden eines Hilfsvereins durch eine Beschränkung in ihrem Reisepass eine Reise nach Afghanistan untersagt werden kann.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Behörden begründeten die Beschränkung des Reisepasses damit, dass aufgrund des Entführungsrisikos «erhebliche Belange» der Bundesrepublik gefährdet seien..
Wegen eines nach Ansicht der Sicherheitsbehörden bestehenden Entführungsrisikos wurde der Geltungsbereich ihres Passes so eingeschränkt, dass sie nicht dorthin reisen konnte. Sie wollte die Projekte ihres in Niedersachsen ansässigen Vereins in der Region Kundus kontrollieren. (Az. BVerwG 6 C 8.18)
Die Behörden begründeten die Beschränkung des Reisepasses damit, dass aufgrund des Entführungsrisikos «erhebliche Belange» der Bundesrepublik gefährdet seien. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wies die Klage der Frau im Berufungsverfahren mit der Begründung ab, dass konkret für sie eine Entführungsgefahr bestanden habe.