Gericht prüft Ausreiseverbot nach Afghanistan für Vorsitzende eines Hilfsvereins

AFP
AFP

Deutschland,

Das Bundesverwaltungsgericht prüft am Mittwoch (10.00 Uhr), ob der Vorsitzenden eines Hilfsvereins durch eine Beschränkung in ihrem Reisepass eine Reise nach Afghanistan untersagt werden kann.

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Behörden begründeten die Beschränkung des Reisepasses damit, dass aufgrund des Entführungsrisikos «erhebliche Belange» der Bundesrepublik gefährdet seien..

Wegen eines nach Ansicht der Sicherheitsbehörden bestehenden Entführungsrisikos wurde der Geltungsbereich ihres Passes so eingeschränkt, dass sie nicht dorthin reisen konnte. Sie wollte die Projekte ihres in Niedersachsen ansässigen Vereins in der Region Kundus kontrollieren. (Az. BVerwG 6 C 8.18)

Die Behörden begründeten die Beschränkung des Reisepasses damit, dass aufgrund des Entführungsrisikos «erhebliche Belange» der Bundesrepublik gefährdet seien. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wies die Klage der Frau im Berufungsverfahren mit der Begründung ab, dass konkret für sie eine Entführungsgefahr bestanden habe.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Universität Zürich
26 Interaktionen
«Täuschung»
Grönland
366 Interaktionen
Nach Spanien

MEHR IN POLITIK

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Passwort
1 Interaktionen
Umfrage
Friedrich Merz
17 Interaktionen
Deutschland
carsten maschmeyer
3 Interaktionen
«Hart aber fair»
Porsche
4 Interaktionen
Sportwagenbauer