Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will antisemitische Hetze künftig stärker strafrechtlich ahnden.
Lambrecht im Bundestag
Lambrecht im Bundestag - dpa/dpa/picture-alliance

Das Wichtigste in Kürze

  • Ministerin kündigt im Bundestag Verschärfung des Strafrechts an.
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Sie kündigte am Donnerstag im Bundestag eine Gesetzesinitiative an, mit der antisemitische Motive künftig ausdrücklich als strafverschärfend benannt werden sollen. «Es ist für mich unfassbar und ich schäme mich dafür, dass sich Juden in Deutschland nicht mehr sicher fühlen, dass sogar viele darüber nachdenken, das Land zu verlassen.» Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüsste die Ankündigung Lambrechts.

«Wir müssen ein deutliches Signal gegen Antisemitismus setzen», sagte Lambrecht weiter. Konkret schlug sie vor, Antisemitismus als strafschärfendes Motiv in Strafrechtsparagraf 46 festzuschreiben. Mit diesem werden Tatmotive erfasst, die Ausdruck einer Abwertung und Diskriminierung von Menschen einer bestimmten Gruppe sind. Ein antisemitisches Motiv kann nach dem Paragrafen 46 bereits bisher als menschenverachtender Beweggrund als strafschärfend eingestuft werden, dies ist aber bislang nicht ausdrücklich im Gesetz genannt.

Zentralrats-Präsident Josef Schuster sprach in einer Mitteilung von einem «wichtiger Schritt hin zu einer konsequenten Ahndung judenfeindlicher Straftaten». Antisemitische Beweggründe müssten bei der Strafzumessung gesondert und erschwerend berücksichtigt werden. Die Bundesregierung komme mit der geplanten Gesetzesergänzung ihrem Bekenntnis nach, Antisemitismus entschlossen zu bekämpfen und jüdisches Leben zu schützen.

Auch die FDP begrüsste das Vorhaben der Ministerin. «Im Kampf gegen den Antisemitismus muss aber noch mehr geschehen», erklärte Fraktionsvize Stephan Thomae. «Die Bundesregierung wird das Problem nicht mit Einzelmassnahmen lösen, sie muss den Antisemitismus gesamtgesellschaftlich bekämpfen.»

Lambrecht kündigte noch für dieses Jahr einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Massnahmenpakets an, das die Bundesregierung nach dem Anschlag von Halle geschlossen hatte. Dazu gehört die Verpflichtung für die Betreiber sozialer Netzwerke, Hass und Hetze wie Morddrohungen künftig dem Bundeskriminalamt zu melden.

Zudem sollen Kommunalpolitiker durch eine Strafrechtsänderung besser vor Anfeindungen geschützt werden. Vorgesehen ist ausserdem, die Sperrung von Adressen derjenigen zu erleichtern, die bedroht werden. Schliesslich soll durch eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz erreicht werden, dass Waffen nicht mehr so leicht in die Hände von Extremisten gelangen.

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