Merkel und Seehofer dürfen nicht als Zeugen in Zivilprozess aussagen

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Deutschland,

Altbundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der ehemalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) dürfen nicht als Zeugen in einem Zivilprozess aussagen.

Horst Seehofer und Angela Merkel
Horst Seehofer und Angela Merkel - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Verwaltungsgericht Berlin: Aussagegenehmigung durch Kabinett zu Recht verweigert.

Auch nach dem Ende ihrer Amtszeit seien Mitglieder der Bundesregierung dazu verpflichtet, über amtliche Angelegenheiten zu schweigen, teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag mit. Das Bundeskabinett habe ihnen ihre Aussagegenehmigung zu Recht verweigert. (Az.: VG 6 L 174/22)

Hintergrund der Entscheidung ist ein Zivilprozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg. Dort klagt ein früherer Abteilungsleiter des Bundesinnenministeriums gegen die «Bild am Sonntag» auf Unterlassung. Die Zeitung hatte berichtet, dass die Affäre um das Bremer Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu der Versetzung des Beamten in den einstweiligen Ruhestand im Frühjahr 2018 geführt habe. Dagegen klagte der Mann vor Gericht.

Die Richter des OLG beschlossen im September 2021, Merkel und Seehofer zu dieser Frage als Zeugen zu vernehmen. Das Bundeskabinett lehnte im März 2022 jedoch ab, den beiden Politikern die erforderlichen Aussagegenehmigungen zu erteilen. Der Axel-Springer-Verlag wandte sich in der Folge mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Berlin, um gegen diese Entscheidung vorzugehen. Die Richter lehnten den Antrag ab, denn das Kabinett habe die Aussagegenehmigungen zu Recht verweigert.

Die Aussagen würden die Erfüllung öffentlicher Aufgaben gefährden oder erschweren, entschieden die Richter. Eine mögliche Pflicht zur Offenlegung von Vorgängen bei der Versetzung eines politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand berührt demnach die Entscheidungsfreiheit der Bundesminister in Personalfragen und gleichzeitig das Recht, Abteilungsleitungen ohne Rechtfertigungsdruck mit Vertrauenspersonen zu besetzen.

Das Wissen, später möglicherweise vor Gericht zu Personalentscheidungen aussagen zu müssen, könnte sich negativ auf die Ausübung der Leitungsfunktion auswirken. Auch künftige Mitglieder der Bundesregierung könnten bei Entscheidungen über Versetzungen in den einstweiligen Ruhestand beeinträchtigt werden, hiess es weiter.

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