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Regierung will Bundesgesetzblatt ins Internet-Zeitalter bringen

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Deutschland,

Schluss mit der Papierform: In Deutschland sollen Gesetze und Verordnungen künftig via Internet verkündet werden.

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Internetkabel - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Bisherige Papierform soll durch digitale Version ersetzt werden.

Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Vorlage aus dem Bundesjustizministerium, um die Verkündung ab nächstem Jahr ins Netz zu verlegen. «Das beschleunigt das Verkündungswesen, schafft Transparenz und spart Ressourcen», erklärte Justizminister Marco Buschmann (FDP). «Durch den Wegfall der papiergebundenen Abonnements oder Einzelausgaben des Bundesgesetzblattes kann jährlich ein Papierberg in Höhe von bis zu 2,5 Kilometern eingespart werden.»

Zwar gibt es bereits eine digitale Version des Bundesgesetzblattes auf der Internetseite www.bgbl.de. Diese ist aber keine verbindliche amtliche Fassung - das ist nur die Papiervariante, die ausschliesslich gegen Entgelt bezogen oder in Bibliotheken eingesehen werden kann.

Das neue digitale Bundesgesetzblatt werde «unentgeltlich und barrierefrei zur Verfügung gestellt», betonte das Justizministerium. Es könne «ohne Einschränkung gespeichert, ausgedruckt und verwertet werden». Die Digitalversion «beschleunigt den Ausgabeprozess, verbessert den Zugang zu den amtlichen Inhalten und spart Ressourcen», lobte das Ministerium ausserdem.

«Der Verlässlichkeit von Authentizität und Integrität wird durch hohe technische Sicherheitsvorkehrungen Rechnung getragen», betonte das Ressort zugleich. Unter anderem sei vorgesehen, «dass jede Nummer des Bundesgesetzblattes mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen sein muss, um die Echtheit und Unverfälschtheit jederzeit überprüfen zu können».

Für die angestrebte Neuerung muss das Grundgesetz geändert werden. Dort heisst es bislang in Artikel 82: «Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet.» Laut Justizministerium soll in den Artikel ein «Gesetzesvorbehalt zur Ausgestaltung der Gesetzesverkündung» eingefügt werden.

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