Rheinland-pfälzisches Gericht bestätigt Maskenpflicht in Nahverkehr
Das Verwaltungsgericht Mainz hat die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr bestätigt.

Das Wichtigste in Kürze
- Student kann keine Ausnahme von geltender Anordnung verlangen.
Eine Ausnahme von der geltenden Anordnung könne nicht verlangt werden, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Regelung sei voraussichtlich rechtmässig. (Az.: 1 L 652/22 MZ)
Geklagt hatte ein Student, der wegen gesundheitlicher Probleme von der Maskenpflicht ausgenommen werden wollte. Das Gericht lehnte den Eilantrag jedoch ab. Zwar habe sich die Ausgangssituation der Pandemie verändert, mit Blick auf saisonal bedingt höhere Infektionszahlen habe das Land die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen aller Voraussicht aber nach anordnen dürfen.
Seien viele Menschen über einen längeren Zeitraum in geschlossenen Räumen, komme es häufiger zu Infektionen. Solche Zusammentreffen gebe es in den öffentlichen Verkehrsmitteln zwangsläufig. Das Tragen einer Maske sei eine vergleichsweise geringe Einschränkung. Die Anordnung sei zudem auch verhältnismässig, weil sie Ausnahmen vorsehe und befristet sei. Der Student habe nicht nachweisen können, inwiefern er unzumutbar von der Maskenpflicht betroffen sei.