Schweizer Ermittler auf Kosten russischer Behörden auf Bärenjagd
Ein früherer Russland-Spezialist der Bundeskriminalpolizei muss sich Anfang Juni vor dem Bundesstrafgericht wegen mehrfacher Vorteilsnahme verantworten. Die russischen Behörden sollen für den Mann Hotelkosten und eine einwöchige Bärenjagd in Kamtschatka bezahlt haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Verfahren wegen weiterer Delikte wurde eingestellt.
Ursprünglich ermittelte die Bundesanwaltschaft (BA) nach einer Strafanzeige des Bundesamts für Polizei (Fedpol) im Februar 2017 auch wegen Amtsanmassung, Amtsmissbrauchs und Bestechung. Die BA schreibt in ihrem Strafbefehl und der Teileinstellungsverfügung, die entsprechenden Straftatbestände seien nicht erfüllt.
Das Bundesstrafgericht stellte am Dienstag den Medien den Strafbefehl zu. Der Beschuldigte hatte den Strafbefehl angefochten, so dass dieser vor dem Bundesstrafgericht als Anklageschrift dient.
Gemäss Strafbefehl hat der Russland-Spezialist, der als solcher auch im Dienste der BA tätig war, nach Weihnachten 2016 auf eigene Faust und ohne seinen Vorgesetzten zu informieren, den damaligen stellvertretenden, russischen Generalstaatsanwalt in Moskau getroffen.
Der Staatsanwalt hatte den Schweizer telefonisch gebeten, zu einer dringlichen, vertraulichen Besprechung mit Funktionären nach Russland zu reisen. Dies tat der 59-Jährige in seiner Freizeit, allerdings benützte er dafür seinen Diplomatenpass. Die Hotelkosten für den dreitägigen Aufenthalt bezahlten die russischen Behörden.
Unter die Vorteilsnahme fällt gemäss BA auch ein Jagd-Wochenende mit russischen Funktionären, das der damalige Ermittler der Bundeskriminalpolizei (BKP) im Anschluss an eine Dienstreise mit einer Delegation der BA ausserhalb von Moskau verbrachte.
Diese Einladung hat der Beschuldigte gemäss eigenen Aussagen nach Rücksprache mit dem verfahrensleitenden Staatsanwalt des Bundes angenommen. Auch in diesem Fall übernahmen die russischen Behörden die Kosten für die Unterkunft und die Jagdausflüge.
Als weitere Vorteilsnahme wird eine einwöchige Bärenjagd auf Kamtschatka aufgeführt. Vergleichbare Angebote auf dem Markt kosten gemäss BA rund 10'000 Franken.
Die BA hatte den Ermittler in ihrem Strafbefehl mit einer bedingten Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu 190 Franken und einer Busse von 2500 Franken verurteilt.
Da der überwiegende Teil des Strafverfahrens eingestellt wurde, auferlegte die BA dem Russland-Spezialisten lediglich 1100 Franken der Verfahrenskosten von total 5500 Franken. Eine Entschädigung oder Genugtuung wies sie ab.
Der Prozess findet am 4. Juni am Bundesstrafgericht in Bellinzona statt.
(Fall SK.2019.25)