Tichanowskaja wird nicht an Demonstrationen in Belarus teilnehmen
Die Oppositionskandidatin Swetlana Tichanowskaja wird nicht an den Protesten gegen Präsident Alexander Lukaschenko teilnehmen, die seit der Verkündung des Wahlsieges des Langzeit-Staatschefs durch die Wahlkommission stattfinden.
Das Wichtigste in Kürze
- Nato verurteilt Gewalt gegen Demonstranten - Zweifel an offiziellem Wahlergebnis.
Mit der Entscheidung wolle das Wahlkampf-Team «Provokationen vermeiden», sagte Tichanowskajas Sprecherin Anna Krasulina am Montag der Nachrichtenagentur AFP. «Die Behörden können jede provokative Situation ummünzen, um sie zu verhaften. Und wir brauchen sie in Freiheit», sagte Krasulina weiter.
Zuvor hatte Tichanowskaja erklärt, sich als «Gewinnerin dieser Wahl» zu betrachten und die Regierung aufgefordert zu überlegen, «wie sie die Macht friedlich an uns übergeben kann». Lukaschenko warf sie vor, sich mit Gewalt an die Macht zu klammern.
Laut dem von der Wahlkommission angegebenen offiziellen Wahlergebnis erhielt der seit 26 Jahren mit harter Hand regierende Lukaschenko 80,2 Prozent der Stimmen, auf Tichanowskaja entfielen demnach 9,9 Prozent. Gegen Lukaschenkos Wiederwahl gingen am Sonntagabend in Minsk trotz eines Demonstrationsverbots tausende Menschen auf die Strasse. Die Sicherheitskräfte gingen mit Schockgranaten, Wasserwerfern und Gummigeschossen gegen die Demonstranten vor. Nach offiziellen Angaben wurden etwa 50 Zivilisten und 39 Polizisten verletzt. Etwa 3000 Menschen wurden demnach landesweit festgenommen.
International wurden erhebliche Zweifel an dem offiziellen Wahlergebnis laut. Ein Regierungssprecher in Berlin nannte es «offenkundig», dass die «Mindeststandards für demokratische Wahlen nicht eingehalten wurden». Nato-Generalsekretär Jens Stoltenberg erklärte in Brüssel, die Verbündeten in der Allianz hätten «ernsthafte Besorgnis angesichts der Durchführung der Präsidentschaftswahl in Belarus» geäussert. Stoltenberg verurteilte auch die «Gewalt gegen friedliche Demonstranten». Er forderte die Regierung in Belarus zur Gewährung von Grundrechten auf, «einschliesslich der Meinungsfreiheit und dem Recht auf friedlichen Protest».