Todesstrafe

Uno-Menschenrechtsrat fasst Resolution zur Todesstrafe

Keystone-SDA
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USA,

Nach langwieriger Verhandlungen konnte die Schweiz zusammen mit sieben anderen Ländern im Uno-Menschenrechtsrat eine Resolution zur Todesstrafe verabschieden.

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Der UNO-Menschenrechtsrat in New York. (Archivbild) - Keystone

Die Schweiz hat zusammen mit sieben anderen Ländern im Uno-Menschenrechtsrat einer Resolution zur Todesstrafe zum Durchbruch verholfen. Sie erzielte diesen diplomatischen Erfolg nach zähen und langen Verhandlungen, wie das Aussendepartement am Freitag nach Abschluss der fünfwöchigen Sitzung mitteilte.

Der Entscheid fiel deutlich mit 28 Ja- zu 11 Nein-Stimmen bei 7 Enthaltungen. Die Resolution thematisiert Menschenrechtsverstösse in Zusammenhang mit der Todesstrafe. Sie regt als Gegenmassnahme internationale Standards an, welche die Anwendung der Todesstrafe einschränken.

Jede Resolution zur Todesstrafe ist gemäss dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) auf ein bestimmtes Thema ausgerichtet. 2023 stehen der Rechtsanspruch auf eine Begnadigung und eine Berufung im Zentrum. Von Ländern mit Todesstrafe verlangt die Resolution, deren obligatorische Verhängung für bestimmte Delikte abzuschaffen.

Russland als weiteres zentrales Thema

Im weiteren teilte das EDA mit, dass die Arbeitslast des Uno-Menschenrechtsrats wegen immer häufigeren und längeren Krisen steige. So habe sich die Lage im Sudan seit der Sondersitzung vom Mai extrem verschlechtert. Die Schweiz unterstützte eine Resolution zur Entsendung einer Sondermission, welche die Menschenrechtsverletzungen im Sudan untersuchen soll.

Weiteres zentrales Thema war Russland. Dabei gab die Schweiz ihrer Besorgnis über die Repression gegen Medien, Menschenrechtsvertreterinnen und -vertreter sowie die Zivilgesellschaft zum Ausdruck.

Der Menschenrechtsrat ernannte den Schweizer Nicolas Levrat zum Sonderberichterstatter für Minderheitenrechte. Er ist Direktor des «Global Studies Institute» an der Universität Genf.

Kommentare

User #3715 (nicht angemeldet)

In Ländern mit Todesstrafe, z. B. USA, ist dem Täter mit Sicherheit bewusst, dass er damit rechnen muss, das hält ihn aber nicht ab. Glaube nicht das eine Affekthandlung mit der Todestrafe geahndet wird. Ted Bundy und andere Serientäter wussten, was auf sie zu kam.

User #3715 (nicht angemeldet)

Damit sind doch die Länder mit säkularem Rechtssystem in denen die Scharia, vor allem im Familienrecht wie Ehe, Scheidung, Erbrecht, Sorgerecht Anwendung findet, gemeint.

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