Weiteres EuGH-Urteil zur polnischen Justizreform erwartet
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet am Donnerstag (09.30 Uhr) ein Urteil in einem weiteren Verfahren zur umstrittenen Justizreform Polens.
Das Wichtigste in Kürze
- Der zuständige Generalanwalt in dem Verfahren sprach sich im September dafür aus, die Vorlagen für unzulässig zu erklären..
Der EuGH muss über die Vorlagen von zwei polnischen Gerichten entscheiden, die den Gerichtshof wegen des Disziplinarsystems gegen Richter in Polen anriefen. Die Bezirksgerichte sehen die richterliche Unabhängigkeit in Gefahr. Ob es zu einer inhaltlichen Entscheidung des EuGH kommt, ist aber unklar. (Az. C-558/18 und C-563/18)
Der zuständige Generalanwalt in dem Verfahren sprach sich im September dafür aus, die Vorlagen für unzulässig zu erklären. Die sogenannten Vorabentscheidungsersuchen enthielten keine hinreichenden Erläuterungen. Die Richter sind an die Gutachten der Generalanwälte nicht gebunden, folgen diesen aber in vielen Fällen. Der EuGH kippte in der Vergangenheit bereits zentrale Bestandteile der polnischen Justizreformen. So entschied der Gerichtshof, dass die Herabsetzung des Ruhestandsalters für die Richter am Obersten Gericht des Landes gegen die Grundsätze der Unabsetzbarkeit der Richter und der richterlichen Unabhängigkeit verstösst.