Archive der bernischen Psychiatrien kommen ins Staatsarchiv
Die Archive der ehemaligen staatlichen psychiatrischen Kliniken können ins Staatsarchiv des Kantons Bern überführt werden
Die Archive der einst staatlichen psychiatrischen Kliniken können ins bernische Staatsarchiv überführt werden. Der Regierungsrat hat das teilrevidierte Gesetz über die Archivierung per 1. Februar in Kraft gesetzt, wie er am Freitag mitteilte.
Die UPD Bern, das Psychiatriezentrum Münsingen und die Psychiatrischen Dienste Biel-Seeland-Berner Jura wurden Ende 2016 in die Selbständigkeit entlassen. Sie verfügen über historisch wertvolle Archive.
Künftige Generationen sollten nachvollziehen können, wie man in der Psychiatrie mit Patientinnen und Patienten umgegangen sei, hiess es in der Debatte des Grossen Rates. Wie wichtig das sei, habe nicht zuletzt die historische Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen gezeigt.
Forschungsbeiträge durch neues Gesetz möglich
Mit der Gesetzesrevision werden auch die Rechtsgrundlagen geschaffen, damit Staatsbeiträge an Forschungseinrichtungen wie das Gosteli-Archiv fliessen können. Das Archiv dokumentiert die Geschichte der Schweizer Frauenbewegung seit dem späten 19. Jahrhundert.