Bernhard Diethelm (SVP): Kirche will Rücktritt als Kirchenschreiber
Nachdem Bernhard Diethelm von sich aus seine Parteimitgliedschaft in der SVP sistiert hat, wird ihm auch ein Rücktritt als Kirchenschreiber nahegelegt.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Fall Bernhard Diethelm wurde am gestrigen Dienstag ein Urteil gefällt.
- Der Kantonsrat amtet auch als Kirchenschreiber der Kirchgemeinde Wägital.
- Dessen Präsident legt ihm nun einen Rücktritt nahe.
Im Fall des Schwyzer Kantonsrats Bernhard Diethelm (SVP) hat das Gericht am Montag ein Urteil gefällt. Er wurde wegen Körperverletzung und des Besitzes und der Verbreitung verbotener Pornografie schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung und einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 100 Franken.
Freigesprochen wurde er jedoch von den Vorwürfen der versuchten Vergewaltigung sowie der Gefährdung des Lebens. Diethelm war angeklagt, eine Prostituierte in Zürich angegriffen zu haben.
Bernhard Diethelm nicht mehr Mitglied der SVP
Nun hat er seine Parteimitgliedschaft in der SVP bis zu einem rechtsgültigen Urteil sistiert, wie er in einer Stellungnahme am späten Dienstagabend mitteilte. Er werde bis dahin nicht an Sitzungen und Versammlungen teilnehmen.
«Somit ist die Mitgliedschaft von Bernhard Diethelm bei der SVP-Ortspartei Wägital ausgesetzt. Daraus folgt, dass Diethelm nun per sofort weder Mitglied der SVP noch Teil der Kantonsratsfraktion der SVP ist», schreibt die SVP Wägital in einer Mitteilung dazu.
Diethelm als Kirchenschreiber noch tragbar?
Bernhard Diethelm amtet auch als Kirchenschreiber der Kirchgemeinde Wägital. Der Präsident der Römisch-katholischen Kantonalkirche Schwyz, Lorenz Bösch, würde allerdings seinen Rücktritt begrüssen, wie er gegenüber «kath.ch» sagt, dem Portal römisch-katholischen Kirche. Denn er erwarte, «dass Persönlichkeiten in staatskirchlichen Funktionen ihren Mitmenschen korrekt begegnen, ihre Integrität unabhängig ihrer Herkunft und Stellung respektieren und glaubwürdig handeln.»
Die Kirchgemeinde Wägital habe an der Versammlung Diethelm als Kirchenschreiber gewählt. Diese müsse nun das Gespräch mit Bernhard Diethelm suchen und seine Tragbarkeit im Amt erörtern, so Bösch weiter.
Neben der Staatsanwaltschaft will auch Diethelm vorsorglich Berufung anmelden, wie sein Anwalt auf Anfrage mitteilte. Sobald das begründete Urteil des Bezirksgerichtes Zürich vorliege, werde Bernhard Diethelm entscheiden, ob er wirklich weiterziehe. Die vorsorgliche Berufungsanmeldung ist Voraussetzung dafür, einen Fall ans Obergericht weiterziehen zu können.