Glarner Regierung ist gegen früheren Familiennachzug
Die Glarner Regierung hat sich gegen die geplante Kürzung der Wartefrist für Familiennachzug ausgesprochen, wie sie am Dienstag mitteilte. Aktuell müssen vorläufig aufgenommene Personen drei Jahre warten, bevor sie Familienangehörige zu sich in die Schweiz holen dürfen.
Der Bund will diese Frist wegen eines Urteils am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auf zwei Jahre verkürzen.
Der EGMR hatte im Juni dieses Jahres ein Grundsatzurteil gefällt, wonach die Schweizer Regelung beim Familiennachzug von ausländischen Personen nicht vereinbar mit dem Recht auf Achtung des Familienlebens nach der Europäischen Menschenrechtskonvention sei.
Das Bundesverwaltungsgericht übernahm in der Folge diese Rechtssprechung. Nun will der Bund diese Praxisanpassung auf Gesetzesebene umsetzen und schickte eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung.
Glarner Regierung befürchtet Zunahme von Gesuchen
Der Glarner Regierungsrat hat sich in seiner Antwort gegen diese Gesetzesanpassung ausgesprochen. Er fürchtet eine Zunahme von Gesuchen, die mit dem jetzigen Personalbestand in den Kantonen nicht zu bewältigen wären.
Die Vernehmlassung für die Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) dauert bis am Donnerstag.
Darin ist auch festgehalten, dass in besonderen Fällen der Familiennachzug auch vorher bewilligt werden könne, schreibt der Bund auf seiner Webseite. Davon betroffen wären etwa Kinder, die sich in besonders prekären Umständen befinden.