Wählt Freiburg eine Oberamtfrau, muss das Gesetz geändert werden
Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Freiburg kandidieren zwei Frauen für die Führung eines Oberamtes.
- Im Gesetz gibt es aktuell aber nur die Bezeichnung «Oberamtmann» für diesen Posten.
- Somit müsste bei einer entsprechenden Wahl das Gesetz zur Totalrevision.
Bei den Wahlen am 7. November könnte im Kanton Freiburg erstmals eine Frau die Führung eines der sieben Oberämter übernehmen. Sowohl im Saanebezirk als auch im Seebezirk gibt es jeweils eine Kandidatin. Aber: Laut Gesetz gibt es die Oberamtfrau aktuell gar nicht.
Bisher hatte Freiburg in seinen Bezirken nämlich nur Oberamtmänner, obwohl Frauen eigentlich seit 50 Jahren für diese Funktion wählbar sind. Vize-Oberamtfrauen gibt es beispielsweise schon seit 2014 immer wieder. Das Gesetz spricht aber nach wie vor nur von Oberamtmännern, sogar in einer Version, die erst 2022 in Kraft tritt.
Französische Sprache bereitet Probleme
Problem sei in dem zweisprachigen Kanton die französische Sprache. Während nämlich auf Deutsch die Bezeichnung «Oberamtfrau» existiert, heisst es auf Französisch korrekt «Madame le préfet». Die weibliche Version «la préfète» bezeichnete traditionsgemäss die Frau des Oberamtmannes. Das schreiben die Empfehlungen des Kantons zur sprachlichen Gleichbehandlung von 1998 vor.
Nun werden in Freiburg Gesetze üblicherweise von Französisch auf Deutsch übersetzt und nicht umgekehrt. Daher wurde dies auch in der deutschsprachigen Version nie angepasst, sondern nur die männliche Bezeichnung direkt übersetzt.
Jetzt könnte sich das aber bald ändern. Gegenüber SRF sagte Geneviève Beaud Spang, die Verantwortliche des Büros für Gleichstellung: «Wenn eine Frau gewählt wird, dürfte das Gesetz sowieso geändert werden.» Bisher habe sich das Büro nicht für eine Änderung der unzeitgemässen Empfehlungen ausgesprochen. Man habe keine Baustelle aufreissen wollen, verteidigt sich Beaud Spang gegenüber SRF.
Auch neutrale Form wird bei Änderung in Betracht gezogen
Bei der Wahl einer Oberamtfrau könnte es aber dennoch dauern, bis diese auch im Gesetz genannt wird. Es sei dazu nämlich eine Totalrevision notwendig, so der Kanton gegenüber SRF. Auch ist noch unklar, wie genau die Anpassung aussehen würde. Statt «Oberamtmann und -frau» wäre nämlich auch die neutrale Bezeichnung «Oberamtperson» möglich.