Das wegen Tierquälerei verhängte Urteil gegen den Springreiter Paul Estermann ist rechtskräftig. Der 59-Jährige liess die Beschwerdefrist verstreichen.
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Paul Estermann auf «Castlefield Eclipse» im Jahr 2015. Der Springreiter wurde wegen Tierquälerei verurteilt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Springreiter Paul Estermann wurde wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe verurteilt.
  • Da er die Beschwerdefrist verstreichen liess, ist das Urteil nun rechtskräftig.
  • Im Jahr 2016 soll der Luzerner seiner Stute Peitschenhiebe verpasst haben, so der Vorwurf.
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Im Jahr 2016 zeigt ein ehemaliger Mitarbeiter den Schweizer Springreiter Paul Estermann an. Dieser soll seine Stute «Castlefield Eclipse» mehrfach misshandelt haben. Um bessere Trainingsresultate zu erreichen, habe er ihr mit Peitschenhieben blutige Wunden verpasst, so der Vorwurf.

Im Dezember 2022 befindet nach dem Bezirksgericht Willisau auch das Kantonsgericht Luzern den Pferdesportler für schuldig. Der 59-Jährige wird wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 160 Franken verurteilt.

Urteil gegen Estermann wegen Tierquälerei rechtskräftig

Jetzt ist das Urteil rechtskräftig – die Beschwerdefrist ist abgelaufen. Dass Estermann den Fall nicht ans Bundesgericht weiterzieht, ist erstaunlich. Bislang pochte er stets auf seine Unschuld. Das berichtet die «Luzerner Zeitung».

Das Urteil hat für den Luzerner auch sportliche Konsequenzen: Der Schweizerische Verband für Pferdesport will Paul Estermann vorläufig sperren. Dazu reichte der Vorstand bei der Sanktionskommission (SAKO) einen Antrag ein. Das schreibt der Verband am Montag in einer Mitteilung.

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