Bundesgericht

Bundesgericht weist zwei Beschwerden gegen Hardturm-Stadion ab

Keystone-SDA
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Zürich,

Geht es jetzt vorwärts mit dem Bau des Zürcher Fussball-Stadions? Das Bundesgericht hat zumindest zwei Beschwerden abgelehnt.

Hardturm stadion
So soll es eines Tages aussehen: das neue Hardturm-Stadion. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Noch immer wartet die Stadt Zürich auf ihr reines Fussball-Stadion.
  • Dank einem Entscheid des Bundesgerichts, könnte es jetzt langsam vorwärts gehen.

Beim Hardturm-Stadion geht es nun doch mal einen Schritt voran. Das Bundesgericht hat zwei Stimmrechtsbeschwerden abgewiesen. Jetzt kann die Bauherrschaft mit dem Gestaltungsplan und dem Baugesuch vorwärts machen.

Allerdings können auch diese wieder angefochten werden. Beide hat das Bundesgericht nun abgewiesen. Am Freitag wurden die beiden Urteile publiziert.

hardturm
Eine Visualisierung des Stadionprojekts in Zürich. - Keystone

Die erste Stimmrechtsbeschwerde richtete sich gegen die Abstimmungsinformation über das Sicherheitskonzept. Der Rekurrent war der Ansicht, dass sich die Sicherheitslage verschlechtern würde. Dies, weil Gästefans via eine Passerelle und einen Tunnel ins Stadion geschleust würden.

Verstehen Sie die vielen Einsprachen?

Darüber hätten die Behörden die Stimmberechtigten vor der Abstimmung aber zu wenig aufgeklärt, kritisierte er. Nach dem Bezirksrat und dem Verwaltungsgericht kam jetzt auch das Bundesgericht zum Schluss, dass die Bevölkerungangemessen informiert worden sei. Das Sicherheitskonzept sei in der Abstimmungszeitung behandelt worden, heisst es im Bundesgerichtsurteil.

Es sei darauf hingewiesen worden, dass die Sicherheit bereits im Jahr 2018 bei der damaligen Abstimmung zu den Baurechtsverträgen thematisiert worden sei. Die Stimmberechtigen hätten sich also schon zwei Jahre vorher zu diesem Aspekt eine Meinung bilden können.

Beschwerde wegen Schulhaus in einem der Wohntürme

Die zweite Stimmrechtsbeschwerde stammte von drei Privatpersonen und zielte auf das Schulhaus, das in einem der Wohntürme geplant ist. Dies sei erst nach der Abstimmung bekannt geworden, kritisierten die Stadion-Gegner. Auch diese Beschwerde wies aber nach dem Bezirksrat und dem Verwaltungsgericht nun auch das Bundesgericht ab.

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FCZ-Präsident Ancillo Canepa und der damalige GC-Boss Andras Gurovits stossen auf die gewonnene Stadionabstimmung an. - Keystone

Die Frage des Schulhauses sei für die Abstimmung nicht entscheidend gewesen, schreibt das Bundesgericht. Es sei auch fraglich, ob wirklich mehr Stimmberechtigte ein Nein in die Urne geworfen hätten, wenn sie vorher von den Schulhausplänen gewusst hätten.

Weitere Verzögerungen sind möglich

Je nach Klagefreudigkeit der Stadion-Gegner würde sich das Projekt also um weitere zwei bis fünf Jahre verzögern. Bis der erste Ball über den Rasen rollt, könnte es also trotz der aktuellen Bundesgerichtsurteile noch Jahre dauern.

Im September 2020 hatten die Zürcherinnen und Zürcher das Projekt «Ensemble» an der Urne gutgeheissen. Es umfasst ein Fussballstadion für 18'000 Zuschauer, eine Genossenschaftssiedlung mit gemeinnützigen Wohnungen. Und zwei Hochhäuser, eines davon mit städtischer Primar- und Sekundarschule.

Die Stadt Zürich zeigte sich in einer Stellungnahme erfreut. «Zürich will das neue Stadion. Nach der deutlichen Zustimmung an der Urne war die rekursbedingte Verzögerung umso ärgerlicher. Nun kann die Bauherrschaft endlich weiterplanen», liess sich der zuständige Stadtrat André Odermatt (SP) in einer Medienmitteilung zitieren.

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