Marco Odermatt: SRF-Ombudsstelle musste Gold-Interview prüfen
Das Sieger-Interview mit Marco Odermatt nach seinem Abfahrts-Gold musste von der Ombudsstelle geprüft werden. TV-Zuschauer störten sich an der Ausdrucksweise.
Das Wichtigste in Kürze
- Gleich zweimal holt Marco Odermatt WM-Gold, entsprechend emotional sind die Interviews.
- Doch eine Aussage auf SRF sorgte bei einem Zuschauer für Sorgenfalten.
- Die Ombudsstelle prüfte die «huere geil»-Aussage und teilte den Entscheid jetzt mit.
Marco Odermatt gewinnt erstmals in seiner Karriere ein Abfahrtsrennen auf der höchsten Stufe. Und das gleich an der WM! Das löst auch bei SRF-Mann Paddy Kälin Emotionen aus: «Ist das nicht einfach – Entschuldigung für das Wort – ‹huere geil›, wenn man das erleben darf?»
Weltmeister Odermatt antwortet: «Ja, unglaublich – es ist ‹huere geil›!» Diese Emotionen kommen aber offenbar nicht bei allen gut an. Laut «Kleinreport» hat sich ein SRF-Zuschauer deshalb an die Ombudsstelle gewandt.
Für ihn «widerspricht das den Anforderungen in Bezug auf Grundrechte und Menschenwürde und Schutz Minderjähriger.» Seine beiden kleinen Kindern hätten sich nach dem doppelten «huere geil» sofort zu ihm umgedreht und ihn fragend angeschaut.
SRF-Ombudsstelle untersucht die Beanstandung
Doch von der Ombudsstelle erhält der SRF-Zuschauer keine Rückendeckung. Diese untersucht die Wörter «huere» und «geil» – und widerspricht den Ansichten des Beanstanders.
«Huere» sei kein Synonym von «Hure», der abwertenden Bezeichnung einer Prostituierten. In Verbindung mit einem weiteren Wort wie «schön» oder «gut» sei es ein Verstärkungswort.
«Das heute in der Deutschschweiz verbreitete Verstärkungswort ‹huere› ist für viele ganz normal, wirkt für andere aber immer noch anstössig. Verstärkungswörter sind in ihrem Ursprung oft derbe Begriffe», so die Ombudsstelle. «Zwei weitere Beispiele: ‹sau glatt›, ‹verdammt schön›.»
Marco Odermatt darf «huere geil» sagen
Und auch das Wort «geil» will die Ombudsstelle nicht beanstanden. Gemäss Duden habe es mehrere Bedeutungen, so zum Beispiel auch «toll» oder «grossartig». Die Untersuchung führt zum Schluss: «Die aussergewöhnliche Gefühlslage wurde mit ‹huere geil› salopp zum Ausdruck gebracht.»
Doch einen Verstoss gegen die Grundrechte und den den Schutz Minderjähriger wurde nicht festgestellt.
Schliesslich erklärt die Ombudsstelle auch: Der SRF-Moderator und Marco Odermatt hätten sich in einer Situation voller Freude und Emotionen befunden.