EU-Kommission legt Liste sicherer Herkunftsländer vor
Die EU-Kommission schlägt eine Liste sicherer Herkunftsländer vor, um Asylverfahren zu beschleunigen.

Im Bemühen um schnellere Asylverfahren hat die Europäische Kommission eine Liste sicherer Herkunftsländer vorgeschlagen. Damit will die Brüsseler Behörde bestimmte Aspekte des Asyl- und Migrationspakts beschleunigen. Die Schweiz muss den präsentierten Vorschlag nicht übernehmen.
Bei Antragstellern aus dem Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien sollen Asylverfahren schneller werden. Dies teilte die Europäische Kommission am Mittwoch mit. Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten müssen dem noch zustimmen.
EU will Teile des Migrationspakts vorzeitig umsetzen
Darüber hinaus soll es Mitgliedstaaten früher als bislang vorgesehen möglich sein, eigene Herkunftsstaaten festzulegen, für die beschleunigte Verfahren oder Verfahren direkt an der Grenze erlaubt sind. Die Kommission sieht diese Möglichkeit vor, wenn im Schnitt 20 Prozent oder weniger der Anträge aus dem entsprechenden Land angenommen werden.
Der Vorschlag zielt darauf ab, Elemente des Migrations- und Asylpakts vorzuziehen. Dieser wurde im vergangenen Jahr von der Europäischen Union (EU) beschlossen und soll im Juni 2026 in Kraft treten. Teile des Pakts stellen eine Erweiterung des Schengenbestandes dar und sind somit teilweise oder vollumfänglich für die Schweiz bindend.
Asylverfahrensverordnung und sichere Herkunftsländer
Beim jetzigen Vorschlag der Kommission handelt es sich um eine Asylverfahrensverordnung. Gemäss früheren Angaben des Staatssekretariats für Migration (SEM) muss die Schweiz diesen Teil nicht übernehmen.
Schon heute haben EU-Staaten eigene Listen mit sicheren Herkunftsstaaten. Nach welchen Kriterien sichere Herkunftsländer festgelegt werden können, ist derzeit Gegenstand eines Verfahrens am Europäischen Gerichtshof. Ein Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet.
Eine EU-weite Liste könnte Verfahren weiter vereinheitlichen, bedeutet jedoch nicht automatisch mehr Abschiebungen. Eine Vereinheitlichung könnte aber unter anderem dazu führen, dass für Antragsteller aus diesen Ländern die Fristen für Widerspruch und Klagen nach einem abgelehnten Asylantrag kürzer ausfallen, sodass ihr Verfahren schneller abgeschlossen wird.
Kritik an Konzept sicherer Herkunftsländer
Wie die Kommission weiter mitteilte, sollen auch für als sicher deklarierte Staaten Ausnahmen möglich sein. Etwa für Migranten aus bestimmten gesellschaftlichen Gruppen oder Regionen. Nach Auffassung der Kommission erfüllen zudem EU-Beitrittskandidaten grundsätzlich die Kriterien für sichere Herkunftsstaaten. Ausnahmen seien auch hier möglich.
Die Mitgliedstaaten hatten die Kommission wiederholt aufgefordert, eine Liste sicherer Mitgliedstaaten vorzulegen. Bereits 2023 sprach sich der Europäische Rat für eine stärkere Nutzung des Konzepts sicherer Herkunftsländer aus, um Asylverfahren zu beschleunigen. Kritiker warnen jedoch, dass die Sicherheitslage in einigen betroffenen Ländern nicht ausreichend geprüft sein könnte.