Avenir Suisse gibt Empfehlungen für künftiges Krisenmanagement
Avenir Suisse hat das Krisenmanagement des Bundes während der Corona-Pandemie analysiert. Die Denkfabrik gibt Empfehlungen zur Stärkung föderaler Institutionen.
Das Wichtigste in Kürze
- Mitte März 2020 verhängte der Bundesrat die ausserordentliche Lage.
- Somit übernahm er das alleinige Krisenmanagement.
- Avenir Suisse gibt nun Empfehlungen für eine künftige Krisenbewältigung.
Mit dem Coronavirus wurde die Schweizer Politik auf die Probe gestellt. Mitte März 2019 verhängte der Bundesrat die ausserordentliche Lage, um das alleinige Krisenmanagement zu übernehmen. Nun zieht das unabhängige Think-Tank Avenir Suisse eine erste Bilanz – und spricht Empfehlungen aus.
Avenir Suisse: Forderung nach E-Voting
So fordert die Denkfabrik in ihrer Publikation «Demokratie und Föderalismus auf Corona-Irrfahrt?» etwa, dass in künftigen Krisensituationen Abstimmungstermine unbedingt eingehalten werden sollten. Dies, sofern der Meinungsbildungsprozess und die Durchführung am Wahltag sichergestellt werden können.
Zu diesem Zweck soll E-Collecting und E-Voting schnell und flächendeckend eingeführt werden. Zudem empfiehlt das Think-Tank, die Grundlagen für ein E-Parlament voranzutreiben. Überdies soll die Fortführung des Notrechts eine parlamentarische Kontrolle erfordern. Aus diesem Grund will Avenir Suisse, dass die Eidgenössischen Räte in Krisenzeiten künftig einmal pro Woche tagen.
Pandemie-Management: Verantwortlichkeiten klar zuordnen
Ausserdem fordert die Denkfabrik die Einengung der Anwendung von Notrecht per Gesetz: Um das Notrecht zu begrenzen, sollten «für die wahrscheinlichsten Katastrophenszenarien» gesetzliche Grundlagen geschaffen werden.
Zudem werden klar zugeordnete Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Kantonen und die Einführung eines Ampelsystems zur Schaffung von Entscheidungsgrundlagen gefordert. Ebenso sollen Kantone in der ausserordentlichen Lage die Möglichkeit haben, strengere Massnahmen als der Bund zu ergreifen. Dies, sofern sie stärker von der Krise betroffen sind. Die fiskalische Äquivalenz soll jedoch auch in Krisenlagen gelten.