Gehen Polizisten nun auf Maskensünder-Jagd?
Der Bundesrat will Maskensünder in Zukunft direkt mit einer Busse bestrafen. Einmal mehr stellt sich die Frage: Ist das überhaupt umsetzbar?
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will Maskensünder per Busse bestrafen.
- Bislang war dafür eine aufwendige Anzeige nötig.
- Die geplante Vereinfachung kommt in Polizeikreisen gut an.
Der Bundesrat will Maskensünder künftig stärker bestrafen und schlägt dem Parlament Anpassungen beim Covid-Gesetz vor. Wer den Mund-Nasen-Schutz verweigert, soll per Ordnungsbusse gebüsst werden – die Höhe der Strafe ist aber noch nicht bekannt.
Einmal mehr stellt sich jedoch die Frage der Umsetzung. Werden jetzt Polizisten gezielt nach Maskenverweigerern suchen?
Da müsse nun zuerst die Politik die Leitplanken vorgeben, so Johanna Bundi Ryser. Die Präsidentin des Verbandes Schweizerischer Polizei-Beamter sagt: «Der VSPB befürwortet aber grundsätzlich eine einheitliche Regelung.»
Mit dem Ordnungsbussen-Verfahren lässt sich eine Widerhandlung einfacher ahnden. Die Polizei kann vor Ort – wie bei einer Parkbusse – direkt den definierten Bussen-Betrag in Rechnung stellen.
Momentan noch erheblicher Mehraufwand
Heute müssen die Polizisten Maskensünder bei der Staatsanwaltschaft mit einer schriftlichen Anzeige verzeigen. Das ist mit erheblichem Mehraufwand, aber auch mit Mehrkosten für den Gebüssten verbunden. Denn bis jetzt fallen immer noch Gerichtskosten an, die zusätzlich zur Busse zu bezahlen sind.
Bundi Ryser kann sich aber nicht vorstellen, dass durch dieses vereinfachte Verfahren Maskenverweigerer gezielt gesucht und gebüsst würden. «Unseren Polizisten attestiere ich das dazu nötige gesunde Augenmass», so Bundi Ryser.
Auch die Polizeikorps begrüssen den Vorschlag des Bundesrates. «Es gibt den Polizeikorps die Möglichkeit, unkompliziert Personen zu sanktionieren, welche sich nicht an die Massnahmen halten.»
Das sagt Adrian Gaugler, Kommunikationsverantwortlicher bei der KKPKS, der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten.
Häufigkeit von Ordnungsbussen noch nicht klar
Wie oft das Mittel eingesetzt werden würde, ist momentan noch nicht klar. «Grundsätzlich gilt bei der Durchsetzung der Massnahmen das Prinzip der Verhältnismässigkeit», so Gaugler. Die Polizisten müssen also nicht jede Person sofort büssen.
Doch: «Bei wiederholter oder schwerwiegender Missachtung der Massnahmen ist das Sanktionieren mittels Ordnungsbusse durchaus eine Möglichkeit.»