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Nationalrat lässt Kapazitäten des Fedpol überprüfen

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Bern,

Der Nationalrat will die Kapazitäten des Feldpol prüfen. Im Fokus steht dabei der Personalbestand.

Bundesamt für Polizei Fedpol
Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) in Bern. - Keystone

Der Nationalrat macht sich Sorgen um die Ermittlungskapazitäten beim Bundesamt für Polizei (Fedpol). Er will extern prüfen lassen, ob der Personalbestand des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) für diese Aufgaben genügt und wie gegebenenfalls Abhilfe geschaffen werden könnte.

Mit 92 zu 91 Stimmen und mit zwei Enthaltungen überwies der Nationalrat am Mittwoch ein Postulat seiner Finanzkommission (FK-N). Es sei verschiedentlich zu hören, dass das Fedpol mit den aktuellen Ressourcen nicht in der Lage sei, gegen kriminelle Organisationen die erforderlichen Ermittlungen zu leisten.

Ausbildung muss schneller vorangehen

Von den 966 Vollzeitäquivalenten, welche das Fedpol Ende 2022 zur Verfügung hatte, sind laut der FK-N lediglich 136 für Ermittlungen zuständig. Das mache etwa 1,6 Ermittler auf eine Bundesanwältin oder einen Bundesanwalt. Auch müsse die Ausbildung für Ermittlerinnen und Ermittler beim Fedpol schneller vonstatten gehen.

Es gehe zum Beispiel um Fälle im Zusammenhang mit Völkerrecht, mit Cyberkriminalität oder mit Geldwäscherei. Ermittelnde des Fedpol müssten mehrere Sprachen beherrschen und Gegebenheiten in verschiedenen Ländern kennen. Punkto Cyberkriminalität habe das Fedpol dringenden Nachholbedarf.

Der Bundesrat stellte sich gegen das Postulat und erinnerte an mehrfache Überprüfungen der Ressourcen des Fedpol und Anpassungen. Eine weitere Evaluation belaste die Finanzen und sei wenig zielführend. Das Fedpol habe neben den Ermittlungen noch weitere sicherheitsrelevante Aufgaben, sagte Justizminister Beat Jans. Der Fokus auf die Ermittlungen greife zu kurz.

Kommentare

User #6194 (nicht angemeldet)

Die restlichen 830 versuchen krampfhaft die vielen dunklen Zahlungen auf die Reihe zu bekommen (die man für Geldwäsche und Kriminalität benötigt). Sie scheitern nicht etwa am besten Bankgeheimnis der Welt (das bekanntlich weich ist wie Wackelpudding), sondern an einem Geburtsfehler von IBAN: bei Gutschriften wird lediglich auf die Kontonummer geschaut. Ob der Name des Kontoinhabers mit demjenigen im Zahlungsauftrag übereinstimmt, das muss nicht kontrolliert werden.

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