Prozess gegen Eltern von Schweizer IS-Kämpfer wegen Geld-Hilfe

Keystone-SDA
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Bellinzona,

Die Eltern eines zum radikalen Islam konvertierten IS-Kämpfers müssen sich heute Montag vor dem Bundesstrafgericht verantworten.

Michael Platini
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Elternpaar hatte ihren für die IS kämpfenden Sohn mit Geld unterstützt.
  • Dafür stehen die Mutter und der Vater des jungen Mannes heute in Bellinzona vor Gericht.
  • Die Staatsanwaltschaft wird ihre Anträge während in der Hauptverhandlung bekannt geben.

Das Elternpaar hatte ihrem Sohn zwischen 2016 und 2019 rund 50'000 Franken nach Syrien überwiesen und sind deshalb wegen Widerhandlung gegen das Al-Kaida-/IS-Gesetz angeklagt. Der junge Schweizer konvertierte zum Islam und ist Anhänger der salafistisch-dschihadistischen Ideologie. Er verliess die Schweiz im April 2015, um sich der Terrormiliz Islamistischer Staat (IS) in Syrien anzuschliessen, wo er eine militärische und religiöse Ausbildung absolvierte.

In Syrien heiratete er eine ebenfalls radikalisierte Französin, wie aus der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft (BA) hervor geht. Der junge Mann wurde im Juni 2019 von kurdischen Kräften gefangen genommen. Er ist Gegenstand eines separaten Verfahrens, das die BA eröffnet hat.

Die BA wirft den im Kanton Genf wohnhaften Eltern vor, auf Wunsch ihres Sohnes zwischen September 2016 und Mai 2019 insgesamt rund 50'000 Franken an ihn überwiesen zu haben. Das Geld soll dem Betroffenen, dessen Frau, einem Freund und dem IS zugute gekommen sein.

Geld mit Western Union und Ticket Premium überwiesen

Die Zahlungen betrugen zwischen ein paar Dutzend bis zu einigen Tausend Franken. Sie erfolgten in einigen Fällen über Western Union. Die Eltern nutzten aber auch Ticket Premium, ein anonymes Checksystem, mit dem man online anonym und ohne Bankkonto Zahlungen tätigen kann.

Bei einigen grösseren Beträgen wurde das Geld von einem Mittelsmann an den nächsten weitergegeben. So soll die Mutter des Kämpfers im Mai 2019 40'000 Franken an zwei eigens aus Berlin angereiste Personen übergeben haben, wie die BA schreibt. Davon stammten 20'000 Franken aus dem Rückkauf einer Lebensversicherung der Angeklagten.

Die Staatsanwaltschaft wird ihre Anträge während in der Hauptverhandlung bekannt geben. Der Prozess dauert voraussichtlich ein bis zwei Tage. (Fall SK.2024.4)

Kommentare

User #2621 (nicht angemeldet)

Jedes Elternpaar würde in einer vergleichbaren Situation versuchen seinem Kind zu helfen. JEDE !!

User #3353 (nicht angemeldet)

Ein weiterer Grund warum es eine 30% Steuer/Zoll auf Überweisungen an private Konten im Ausland braucht.

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