Staatsanwaltschaft: Antrag auf U-Haft gegen eine Person
Nach dem Einsatz der Suizidkapsel im Kanton Schaffhausen wurden mehrere Personen festgenommen. Gegen eine von ihnen wurde nun ein Antrag auf U-Haft gestellt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Suizidkapsel Sarco kam am Montag in Schaffhausen zum Einsatz.
- Gegen eine der verhafteten Personen wurde ein Antrag auf U-Haft gestellt.
- Der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts steht noch aus.
Am Montag wurde die umstrittene Suizidkapsel Sarco erstmals in der Schweiz eingesetzt. Bei einer Waldhütte in Merishausen SH schied eine Person aus dem Leben. Die Polizei verhaftete mehrere Personen.
Jetzt wurde gegen eine dieser Personen beim Zwangsmassnahmengericht Untersuchungshaft beantragt. Der erste Schaffhauser Staatsanwalt Peter Sticher bestätigte den Antrag auf Untersuchungshaft am Donnerstag gegenüber Keystone-SDA.
Weitere Details, etwa zu Anzahl der verhafteten Personen, nannte er keine. Das zuständige Gericht hat bis zu 48 Stunden Zeit, den Antrag zu bearbeiten. Die Staatsanwaltschaft leitete gegen die Verhafteten ein Strafverfahren wegen Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord ein.
Aus Kreisen der Organisation hinter Sarco, «The Last Resort», war diese Woche zu vernehmen, dass vier Personen verhaftet wurden. Neben dem Co-Präsidenten Florian Willet sollen es zwei Anwälte und ein nierderländischer Fotograf gewesen sein.
Suizidkapsel «nicht rechtskonform»
Am Montagnachmittag wurde die Staatsanwaltschaft von einem Anwalt darüber informiert, dass die Suizidkapsel angewendet worden sei. Gemäss der Sterbehilfeorganisation «The Last Resort» nahm sich eine 64-jährige US-Amerikanerin darin das Leben. Sarco habe so funktioniert wie geplant und der Frau einen medikamentenfreien Tod gebracht, so die Organisation.
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (SP) hatte die Suizidkapsel Sarco am gleichen Tag als «nicht rechtskonform» bezeichnet.